• 21.12.2013, 08:00:07
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"profil": Hypo Alpe-Adria vor neuer Staatshilfe

BMF-interne Berechnungen: Zuschuss noch im zweiten Quartal 2014 - Heftige OeNB-Kritik an Wyman-Analyse

Utl.: BMF-interne Berechnungen: Zuschuss noch im zweiten Quartal
2014 - Heftige OeNB-Kritik an Wyman-Analyse =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, kursieren im Finanzministerium
Berechnungen, wonach die Hypo Alpe-Adria bereits im Frühjahr 2014 die
nächste Kapitalzufuhr benötigen wird. Unter der Annahme, dass keine
Bad Bank-Lösung fixiert wird, sollen die 2013 zugeführten 1,75
Milliarden Euro mit Erstellung des Jahresabschlusses weitestgehend
aufgebraucht sein. Im zweiten Quartal 2014, spätestens im dritten
könnte die Bank neue Staatshilfen benötigen, um die regulatorischen
Eigenmittelvorschriften zu erfüllen. Hypo-Sprecher Nikola Donig
gegenüber "profil": "Aus heutiger Sicht haben wir einen Polster. Vor
August 2014 können wir keine seriösen Angaben zum weiteren
Kapitalbedarf machen." In dem mit der EU akkordierten
Restrukturierungsplan sind bis 2017 in Summe 5,4 Milliarden an
staatlicher Kapitalzufuhr eingebucht. 3,65 Milliarden sind - unter
Abzug der 2013 bereits überwiesenen Beträge - noch offen.

Wie "profil" weiter berichtet, übt die Oesterreichische
Nationalbank heftige Kritik an der Arbeit des Beratungsunternehmens
Oliver Wyman, das in einer jüngst öffentlich gewordenen Expertise die
Insolvenz der Bank empfiehlt. In einem Schreiben an das
Finanzministeriums vom 9. Dezember halten OeNB-Gouverneur Ewald
Nowotny und dessen Vize Andreas Ittner ausdrücklich fest: "Abgesehen
davon, dass die Aussagen ... teilweise nicht nachvollziehbar
erscheinen, werden maßgebliche Aspekte - wie etwa der Umstand, dass
der Bund Eigentümer der HAA ist, oder die im Insolvenzfall bestehende
Gefahr eines Bank-Runs in SEE (Südosteuropa, Anm.) - nicht oder nur
unzureichend berücksichtigt. Zudem enthält die Unterlage keinerlei
quantitative Untermauerung der diskutierten Handlungsoptionen ...
Insgesamt ist festzuhalten, dass die gegenständliche Unterlage aus
Sicht der OeNB nicht als ausgereifte Entscheidungsgrundlage angesehen
werden kann."

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