• 19.12.2013, 09:30:56
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Liberalisierung der Fotografengewerbeordnung - Vortrag Fotografie und Recht

Wien (OTS) - Wie einem Bericht des Standard zu entnehmen ist, hat der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestern eine Entscheidung verlautbart,
mit der die Berufsfotografie nicht mehr als "reglementiertes Gewerbe"
gilt. Das ist ein großer Erfolg für all diejenigen, die sich für eine
Liberalisierung der Gewerbeordnung eingesetzt haben! Auch wenn das
Fotografenhandwerk nunmehr ein freies Gewerbe ist, macht es keinen
Sinn, dieses gleich anzumelden, ohne über das entsprechende Knowhow
zu verfügen und für die Anforderungen des Fotografenberufes gerüstet
zu sein. Dieses Wissen kann im praxisbezogenen Fotolehrgang der
Fotoschule Wien erworben werden. Der nächste Fotolehrgang beginnt im
März 2014.

Am Donnerstag, 16.01.2014, veranstaltet die Fotoschule Wien einen
Vortrag mit dem Rechtsanwalt und Medienrechtsexperten Mag. Thomas
Reissmann zum Thema "Fotografie und Recht", der neben den Themen
Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht in der Fotografie natürlich
auch den Änderungen in der Gewerbeordnung für FotografInnen gewidmet
ist.

Weitere Infos unter www.fotoschule.at und www.fotolehrgang.at.

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