- 18.12.2013, 11:55:27
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2014 steht vor der Tür: Die Gesundheitsreform kann kommen!
"Best Point of Service" ist das Motto der Zielsteuerungsverträge zur Gesundheitsreform, die im kommenden Jahr anlaufen. Was können wir von diesen Verträgen erwarten?
Utl.: "Best Point of Service" ist das Motto der
Zielsteuerungsverträge zur Gesundheitsreform, die im kommenden
Jahr anlaufen. Was können wir von diesen Verträgen erwarten? =
Wien (OTS) - Im Juni 2013 wurde von den Vertretern des Bundes, der
Länder und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger der
Bundes-Zielsteuerungsvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag, der aus
Sicht der Ärztekammer für NÖ fälschlicherweise von vielen schon als
"Gesundheitsreform" bezeichnet wird, ist zunächst einmal nichts
anderes als eine Absichtserklärung aller Beteiligten, das bestehende
Gesundheitssystem gemeinsam weiterzuentwickeln. So wird unter anderem
das gemeinsame Zukunftsbild definiert. Es wird klargestellt, dass die
Primärversorgung flächendeckend umgesetzt werden soll. "Das deckt
sich durchaus mit der langjährigen Forderung der Ärzteschaft nach
einer Stärkung des niedergelassenen Bereichs. Doch wer weiß wirklich,
wie die Verantwortlichen Primärversorgung definieren?", hinterfragt
der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, die
Absichten der Politik. Ausständig sind noch immer ein Teil der
Landeszielsteuerungsverträge, unter anderem auch der aus
Niederösterreich.
Auf der Suche nach dem "Best Point of Service"
Im Zielsteuerungsvertrag ist erstmalig vom "Best Point of Service"
die Rede. Aus derzeitiger Sicht ist jedoch nicht herauszulesen, auf
wen oder was sich das "Best" bezieht. Ist es die Vorgabe, das Beste
für die Politiker, für die Sozialversicherungen, für die lobbystarken
Gesundheitsdienstleistungsanbieter zu wollen? Oder gar das Beste für
die Patientinnen und Patienten? Man will abgegrenzte, klare
Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für
Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle
Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der
Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf "Best Point of
Service" definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf
Landesebene setzen.
Ein operatives Ziel des Zielsteuerungsvertrages lautet:
Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung bis Mitte
2014 konzipieren und bis 2016 auf Landesebene umsetzen. Ist das nicht
ein Widerspruch in sich? Wenn man nach Definitionen für "Primary
Health Care" sucht, landet man unter diesem Begriff immer wieder beim
Hausarzt, bei Hausarztmodellen und/oder der wissenschaftlichen
Erkenntnis, dass je besser ein Hausarztsystem funktioniert, desto
besser und auch billiger funktioniert die medizinische Versorgung
innerhalb eines Gesundheitssystems. Müssen wir dieses System neu
erfinden? "Wir haben meines Erachtens in Österreich ein gut
funktionierendes System, innerhalb dessen die klassischen
Hausärztinnen und Hausärzte bereits heute mehr als 50 Prozent aller
Behandlungsfälle abwickeln. Was noch fehlt, sind einerseits
Steuerungsmechanismen, die es für die Patientinnen und Patienten
attraktiv machen, den Einstieg ins System über die Primärversorgung
zu suchen. Und wir brauchen zeitgemäße Leistungskataloge, mit Hilfe
derer man alle medizinischen Möglichkeiten der hausärztlichen
Ordination fair bewertet und somit als Steuerungsinstrument tauglich
macht. Doch ich befürchte, dass genau das nicht gemeint ist, wenn man
das vorliegende Papier in Bezug auf Primary Care durchforstet", zeigt
sich Präsident Dr. Reisner skeptisch.
Umfrage unter rund tausend Patienten zu ihren Vorstellungen
zum Best Point of Service
Was denken eigentlich die Betroffenen? Die NÖ Ärztekammer hat rund
1.000 Patientinnen und Patienten in Niederösterreich über ihre
Ansichten zur Primärversorgung unter dem Blickwinkel des Best Point
of Service befragt. Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte und
Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, MR Dr. Dietmar Baumgartner, fasst
das Ergebnis zusammen: "Es ist eindeutig: Die Bevölkerung in
Niederösterreich über alle Altersgruppen hinweg und in allen
Gemeindegrößen wünscht sich ein wohnortnahes Basisversorgungsmodell
mit freiberuflichen, niedergelassenen Allgemeinmedizinerinnen und
Allgemeinmedizinern in Einzelordinationen, mit eigener und freier
Auswahl durch die Patientinnen und Patienten." Die Ärztinnen und
Ärzte sollen im Rahmen eines "Vertrauensarztmodells" arbeiten und
alle Belange rund um die Grundversorgung inklusive Visiten abdecken.
Damit verbunden ist auch der Wunsch, dass der Hausarzt den Überblick
über sämtliche Befunde und die Medikation hat, was im Umkehrschluss
die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte in Frage stellt.
Der Wunsch nach einer Abgabemöglichkeit für rezeptpflichtige
Medikamente durch Ärztinnen und Arzte ist vorhanden, sogar
überproportional ausgeprägt bei der jüngeren Generation. "Ein
Bedürfnis nach Versorgungszentren oder erweiterten Öffnungszeiten in
Einzelpraxen lässt sich aus diesem Ergebnis nicht ableiten", zeigte
sich MR Dr. Baumgartner überrascht, wird doch gerade dieser Punkt
sehr oft als zentrale Forderung der Bevölkerung dargestellt.
Ärzteschaft ist erfreut: Auch Medikamentenversorgung soll sich
am Best Point of Service orientieren
Im Bereich "Versorgungsprozesse" des Bundeszielsteuerungsvertrags
stößt man auf folgendes Ziel: "Behandlungs- und Versorgungsprozesse
inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am
Patientenbedarf und am "Best Point of Service" orientieren". Während
man aus Patientensicht durchaus darüber diskutieren kann, wo in
Sachen Behandlung der oft erwähnte "Best Point of Service" wirklich
stattfindet, ist die Frage in Bezug auf Medikamente für Präsident Dr.
Reisner ganz klar und deutlich zu beantworten: "Der "Best Point of
Service" ist immer möglichst nahe am Behandler beziehungsweise am
Verschreiber. Dieses Ziel ist für den niedergelassenen Bereich daher
ganz klar mit einem Bezugsrecht des Patienten in Ordinationen und bei
Visiten in Verbindung zu bringen."
Die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ist nämlich grundsätzlich
als gleichwertig zu betrachten, egal ob sie in Ordinationen, bei
Visiten oder in Apotheken stattfindet. Apotheker können und dürfen
keinerlei Abänderung der Rezeptur vornehmen. Selbst Abänderungen nach
allfälligen Interaktionsprüfungen sind nicht möglich, das ist per
Gesetz ausschließlich Aufgabe der Ärzteschaft. Daher hat diese auch
die alleinige Verantwortung zu tragen. Die Dienstleistung der
Apotheker im Bereich rezeptpflichtiger Medikamente betrifft
ausschließlich die Abgabe. Und das können Ärzte auch. "Somit wären
also die Wegzeit, Wartezeit und die Kosten auch ein Kriterium im
Rahmen der Beurteilung des Best Point of Service." Die
Kostensituation ist eindeutig: Egal wie man das konzipieren würde,
wäre eine Abgabe in der Ordination sicher nicht teurer. Ärztliche
Hausapotheken machen es vor: Dort ist die Medikamentenabgabe billiger
als in öffentlichen Apotheken. Präsident Dr. Reisner zieht daher
folgenden Schluss: "Es zählt also nur der Service am Patienten. Und
solange nicht neben jeder Ordination eine öffentliche Apotheke rund
um die Uhr geöffnet hat, ist es geradezu grotesk, kranken und
immobilen Patientinnen und Patienten lange unnötige Wege zuzumuten."
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