- 11.12.2013, 10:41:04
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Studierende aufgepasst: Studienbeihilfe bis 15. Dezember beantragen! AK-Stipendienrechner berechnet Höhe des Anspruchs
Linz (OTS) - Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet für
Schüler/-innen, Studierende und deren Eltern ein nützliches Service.
Mit Hilfe des Stipendienrechners und des Schulbeihilfenrechners unter
www.stipendienrechner.at und www.schulbeihilfenrechner.at können sie
ihren Anspruch auf Schul- und Studienbeihilfe kostenlos selbst
ermitteln. Wichtig ist, die Anträge in den nächsten Tagen zu stellen:
Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe endet am 15. Dezember,
Schulbeihilfenanträge können bis 31. Dezember eingebracht werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist überzeugt: "Oft scheitert
die Ausbildung der eigenen Kinder daran, dass sich die Eltern diese
vermeintlich oder tatsächlich nicht leisten können. Gerade
Arbeitnehmerfamilien wissen um staatliche
Studienförderungsmöglichkeiten oft wenig Bescheid." Dies bestätigen
auch die Schätzungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung, wonach rund zehn Prozent der Studierenden, die kein
Stipendium beantragen, bezugsberechtigt wären. Mit der
AK-Bildungsberatung, vielen Informationsangeboten und den
Beihilfenrechnern will die AK Info-Defizite beseitigen und die
Arbeitnehmer/-innen konkret unterstützen.
Die AK rät allen Studenten/-innen sowie Schülern/-innen bzw. deren
Eltern, mit dem Schulbeihilfen- und dem Stipendienrechner ihre
Chancen auf einen Bezug vorab zu prüfen und den entsprechenden Antrag
für die staatliche Studienbeihilfe noch rasch einzubringen. Wer für
das laufende Uni-Semester noch Studienbeihilfe beantragen möchte,
muss dies bis 15. Dezember tun, um Schulbeihilfe für das aktuelle
Schuljahr können Eltern bis 31. Dezember ansuchen. In beiden Fällen
wird die Beihilfe rückwirkend für das ganze Semester ausbezahlt.
Dass das Schul- und Studienbeihilfensystem ungerecht ist, wird
deutlich sichtbar, wenn man mit Stipendien- oder
Schulbeihilfenrechnern fiktive Fälle durchspielt. Die Realität zeigt,
dass die Förderungssysteme in Österreich nicht dort unterstützen, wo
Hilfe benötigt wird: Eine Studentin, deren Vater als
alleinverdienender Angestellter 2.700 Euro brutto im Monat verdient,
erhält keine Studienförderung. Sogar armutsgefährdete Familien
bekommen nicht automatisch die Höchststudienbeihilfe. Auch für sie
gibt es vielfach horrende Abzüge für die so genannte "zumutbare
Unterhaltsleistung" für die eigenen Kinder.
"Vom derzeitigen Beihilfensystem profitieren in erster Linie jene,
die bei den Angaben ihrer Einkommen flexibel sein können, also
selbstständig Erwerbstätige und Landwirte. Wenn nur 14 Prozent der
Studierenden eine Chance auf eine Studienförderung haben, geht das
Studienförderungssystem in Österreich an der sozialen Realität der
Studierenden und ihrer Eltern vorbei", so Kalliauer.
Immer häufiger beginnen Menschen erst nach ein paar Jahren im
Berufsleben mit einem Studium und fallen so um die Familienbeihilfe
und um die Studienbeihilfe um, weil beide Altersgrenzen vorsehen.
"Wir brauchen dringend eine Reform. Die Studienbeihilfe muss
angehoben werden, sie muss auch denen helfen, die durchschnittlich
verdienen. Altersgrenzen gehören gestrichen", fordert Kalliauer.
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