• 11.12.2013, 09:00:35
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Derivatgeschäfte bedürfen einer neuen gesetzlichen Regelung

Viele Spekulationsgeschäfte kämen bei offengelegten Bankerträgen nicht zustande

Utl.: Viele Spekulationsgeschäfte kämen bei offengelegten
Bankerträgen nicht zustande =

Wien (OTS) - Eine neue gesetzliche Regelung für Derivatgeschäfte
fordert der Gründer der Plattform Finanzbuddha, Gerald Zmuegg. So wie
bei simplen Kredit und Veranlagungsgeschäften müssen Banken
verpflichtet werden, in der Praxis ihren Ertrag auch aus
Derivatgeschäften gegenüber dem Vertragspartner offen zu legen. Viele
Geschäfte, die zu Schäden in Millionenhöhe geführt haben, wären gar
nicht abgeschlossen worden, hätte es diese Regelung schon gegeben.

In Österreich sind laut Österreichischer Nationalbank rund 2000
Mrd. Euro in Derivaten veranlagt. Wie viel davon auf das
Interbankengeschäft (Derivate zwischen Banken) und wie viel auf das
Kundengeschäft (Geschäfte mit Kommunen, Unternehmen und Private)
entfällt, ist völlig unklar.

Ein wesentlicher Teil davon bedroht jedenfalls die Existenz vor
allem mittelständischer Unternehmen und Gemeinden. In den meisten
Fällen haben Banken ohne Wissen ihrer Kunden hohe Summen als Marge
für abgeschlossene Finanzprodukt abgezweigt. Dadurch entstand
bereits zu Beginn des Geschäftes ein sogenannter "negativer
Marktwert" den der betroffene Kunde gar nicht kannte.
Fragen Bankkunden nach der Höhe der Bankerträge für die von ihnen
abgeschlossenen Derivatgeschäfte, wird ihnen in der Regel die Antwort
mit dem Hinweis auf "Geschäftsgeheimnis" verweigert.

Im Wertpapieraufsichtsgesetz wird dieser Punkt nach Ansicht von
Mag. Zmuegg nur rudimentär mit "Interessenskonflikten" angesprochen.
"Bei simplen Kredit- und Veranlagungsgeschäften müssen Banken ihre
Rendite offenlegen. Kunden haben damit die Möglichkeit, auf selber
Augenhöhe mit der Bank zu verhandeln. Bei Derivaten ist dies für
mittelständische Unternehmen nicht möglich und auch nicht gängige
Praxis. Man ist auf die Integrität der Bank angewiesen," so Zmuegg.

Welche Folgen ein solche eindeutige Regelung hätte, zeigt das
Nachrichtenmagazin Profil an Hand des aktuellen Prozesses gegen den
ehemaligen Finanzdirektor der Stadt Linz auf, der bekanntlich ein
Spekulationspapier mit der BAWAG abgeschlossen hat. "Wäre die BAWAG
verpflichtet gewesen, diesen negativen Anfangswert bei Abschluss
offenzulegen - wie es bei Kredit- und Veranlagungsgeschäften der Fall
ist - wäre Ex-Finanzdirektor Werner Penn dieses Geschäft wohl nicht
eingegangen", heißt es dort wörtlich.

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