• 10.12.2013, 13:52:05
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  • OTS0192 OTW0192

Groß fordert Überwachung der Menschenrechte - Burgenland und Salzburg ohne Kontrolle

Eisenstadt (OTS) - Am 29.08.2008 wurde in Österreich die (CRPD)
Convention on the rights of persons with disabilities (UN Konvention
- Übereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
ratifiziert.

Die CRPD konkretisiert die Rechte von Menschen mit Behinderungen
wie folgt: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und
gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu
gewährleisten und die Achtung der Ihnen innewohnenden Würde zu
fördern.

Definition von Menschen mit Behinderungen lt. Art. 1: "Zu den
Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,
die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren, ihre volle und
wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft
behindern können."

Chronische Krankheiten oder irreversible Alterserscheinungen,
aufgrund derer die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert oder
verunmöglicht wird, sind erfasst.

Als Diskriminierung aufgrund von Behinderungen gilt: "...jede
Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von
Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, das auf die
Gleichberechtigung mit anderen geründete Anerkennen, Genießen oder
Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem
anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle
Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener
Vorkehrungen."

Zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung
dieses Übereinkommens soll ein Monitoring - Ausschuss installiert
werden.

Ein Bundes Monitoring Ausschuss wurde eingerichtet. Auf
Länderebene haben Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Wien
ein Organ zur Überwachung der CRPD. In Kärnten ist der
Chancengleichheitsbeirat mit der Umsetzung betraut. In Vorarlberg
gibt es die Antidiskriminierungsstelle, in der Steiermark wurde die
Einsetzung einer entsprechenden Stelle festgelegt.
Im Burgenland und in Salzburg gibt es bisher überhaupt keine
Regelungen.

Ein wesentliches Merkmal des Monitoring Ausschusses ist etwa die
Einbeziehung der Zivilgesellschaft um eine Überwachung und Umsetzung
zu gewährleisten.

Deshalb ist es notwendig auch im Burgenland einen entsprechenden
Ausschuss ins Leben zu rufen, um auch hier die Umsetzung der
Menschenrechte sicherzustellen und sich ebenfalls an internationale
Abkommen zu halten. Wir stehen für Gespräche bereit, so der ÖZIV
Burgenland. Präsident Hans-Jürgen Groß.

ÖZIV Burgenland - gemeinsam sind wir stark

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