Wien (OTS) - Die deutsch-österreichische Luftfahrtlobby verfolgt die
Senkung oder sogar die Abschaffung der Flugticketabgabe. Diese
dreiste Forderung lässt sich mit den Grundsätzen der in Bezug auf die
Luftfahrt ohnehin schwer gestörten Steuergerechtigkeit durch nichts
rechtfertigen.
Kerosin ist von der Energiesteuer befreit und Flugtickets werden
nicht mit Umsatzsteuer belegt. Diesen gigantischen Steuerprivilegien
gegenüber kann man die Flugticketabgabe in Deutschland und Österreich
ohnehin nur als eine kleine Spende an den Fiskus betrachten.
Damit die Unternehmen der Luftfahrt zu normalen Steuerzahlern
werden, ist eine grundlegende Systemkorrektur im Bereich der Energie-
und Umsatzsteuer erforderlich. Vorläufig soll die Luftfahrt
wenigstens die Flugticketabgabe leisten und zwar in einer Höhe, die
über die bisherige symbolische Geste ein wenig hinausgeht.
In Österreich beträgt die Flugticketabgabe zur Zeit 7 Euro für die
Kurzstrecke, 15 Euro für die Mittelstrecke und 35 Euro für die
Langstrecke (ohne Unterscheidung Economy und Business). Demgegenüber
stellt sich die Flugticketabgabe in Großbritannien differenziert nach
Business und Economy dar wie folgt: Kurzstrecke 14/28 Euro,
Mittelstrecke 70/141, Langstrecke 88-100/176-200 Euro (umgerechnet
von GPP).
Eine ernst zu nehmende Flugticketabgabe wäre eine erste faire
(Teil)Maßnahme, um das Budgetloch zu stopfen. Dann würde nämlich ein
Industriezweig zur Kasse gebeten werden, der sich bisher steuerlich
abgeputzt hat. Dazu muss aber angemerkt werden: Selbst wenn die Sätze
der Flugticketabgabe wie in Großbritannien kommen, wäre dies noch
längst kein vollwertiger Ersatz für die Energiesteuer auf Kerosin und
die Umsatzsteuer auf Flugtickets.
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