• 27.11.2013, 16:20:29
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Die Refugees vom Protest Camp Vienna appellieren gegen die Abschiebung Nyatta J.'s

Seit 10 Jahren in Österreich - Für die Gewährung von Aufenthalt

Utl.: Seit 10 Jahren in Österreich - Für die Gewährung von
Aufenthalt =

Wien (OTS) - Nyatta J.'s Abschiebung nach Gambia wurde am Montag,
18.11. durch Proteste und die Solidarität des Piloten im
Abschiebeflug verhindert. Die Polizei brachte ihn zurück in die
Schubhaft und droht, ihn trotzdem bald abzuschieben. Nyatta lebt
schon seit 10 Jahren legal in Österreich, hat immer gearbeitet und
sich hier ein Leben aufgebaut. Er war fünf Jahre verheiratet und
erhielt somit als Ehemann einer Österreicherin ein Visum, aber leider
nicht mehr, als die Ehe in die Brüche ging.

Nyatta ist psychisch äußerst labil und gesundheitlich angeschlagen.
"Nyatta hat ein Drittel seines Lebens in Österreich gelebt, aber
immer noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten. Nun soll er
in das Land zurückgeschoben werden, von wo er flüchten musste!",
schüttelt Wazir, ein weiterer Refugee, den Kopf.

Abdullah A. zeigt auf: "Auch wenn Österreich behauptet, ein
Rechtsstaat zu sein, sind die Asylverfahren häufig nicht fair. Wie
könnte es sonst sein, dass nur rund 1 % der pakistanischen
Asylanträge eine Chance haben? Wie könnte es sonst einen
1.000-Kopf-Deal für Rückschiebungen nach Nigeria geben, in dessen
Rahmen auch Dienstag, den 19.11. wieder 9 Menschen ohne rechtmäßige
Verständigung verhaftet wurden und in einem Abschiebeflieger
verschwanden?"

Nyatta's Verfahren ist noch offen. Sein Antrag wurde in 1. Instanz
abgewiesen, der Asylgerichtshof hat auf die eingebrachte Beschwerde
noch nicht reagiert. Ebensowenig wurde geprüft, ob Nyatta J. die
Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt. Der
Asylgerichtshof muss endlich aufschiebende Wirkung gewähren, denn
Nyatta darf nicht nach Gambia abgeschoben werden, so die Forderung
der Refugee AktivistInnen. Nyatta hat kein Aufenthaltsverbot und will
in Österreich bleiben.

Mustafa N.: "Als Asylwerber haben wir keine Arbeitserlaubnis und
dürfen ein eingeschränktes Gebiet nicht verlassen, wir wollen aber
Arbeit finden und uns integrieren!" "So hat auch Nyatta jahrelang
gearbeitet und die B1-Prüfung abgelegt, also Deutsch auf
Maturaniveau. Der bisherige Arbeitgeber würde Nyatta sofort
anstellen, hätte er die Arbeitserlaubnis, so dass er sich selbst
erhalten könnte." ergänzt Wazir. Es spricht nichts dagegen, Nyatta
ein Visum auszustellen.

Es wird zu Protest beim Innenministerium und der Fremdenpolizei
aufgerufen: Für Menschenrechte und Bewegungsfreiheit und gegen
Abschiebungen und Rassismus!

Info: www.facebook.com/Nyatta.muss.bleiben
http://familienundfreundinnengegenabschiebung.wordpress.com

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