- 25.11.2013, 12:57:49
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Missbrauchte Facebook Fotos: Gerechtigkeit für eine slowakische Studentin

Wien (OTS) - WOLF THEISS gewinnt den Fall einer in Medienberichten
als Prostituierte bezeichneten 22jährigen slowakischen Studentin. Die
Sozietät hat Frau R. auf Pro Bono Basis vertreten.
Birgit Kraml, Counsel bei Wolf Theiss, vertrat erfolgreich die
22jährige slowakische Studentin Frau R., deren Facebook Foto
fälschlicherweise von einigen österreichischen Tageszeitungen und
Online Medien verwendet worden war. Die Medien berichteten über die
Ermordung einer anderen Slowakin mit exakt gleichem Namen, die im
August 2010 in Wien aufgefunden wurde und den Berichten zufolge als
Prostituierte tätig gewesen sein soll. Die Zeitungen veröffentlichten
jedoch das Foto der Wolf Theiss Mandantin mit Bildunterschriften, die
Frau R. als "Callgirl" und "tote Prostituierte" bezeichneten.
Wolf Theiss nahm sich des Falls an und machte
Entschädigungsforderungen gegen drei österreichische Tageszeitungen
geltend, wobei die Ansprüche auf üble Nachrede und Bloßstellung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs gestützt wurden. Frau R. wurden
Entschädigungen von allen drei Tageszeitungen zugesprochen,
allerdings mit der ausschließlichen Begründung der üblen Nachrede.
Auch das Rechtsmittelgericht sah das Recht auf Privatsphäre nicht
verletzt, weil die Tatsache, ob jemand als Prostituierte tätig ist,
nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffe. Dass Frau R.
diese Tätigkeit niemals ausgeübt hat, war für das Oberlandesgericht
Wien unerheblich.
Frau R. konnte gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel
mehr erheben, die Generalprokuratur erhob jedoch
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vor dem Obersten
Gerichtshof. Dieser erkannte, dass Prostitution nicht nur ein Beruf
ist, sondern auch den höchtpersönlichen Lebensbereich betrifft, der
geschützt ist und auch von Medien respektiert werden muss.
Kraml kommentiert die Entscheidung: "Dieser Fall weckte bereits bei
Bekanntwerden verstärktes Interesse bei den österreichischen Medien.
Es geht um eine Grundsatzentscheidung für ethischen Journalismus.
Niemand kann rückgängig machen, was gestern in der Zeitung stand. Die
erzielten Entschädigungen für Frau R. und das Erkenntis des OGH sind
zumindest eine gewisse Genugtuung für unsere Mandantin."
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