- 21.11.2013, 10:37:30
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AK: Österreich muss bei Frauenquote Vorbild sein
Entscheidung des EU-Parlaments ist Schritt in die richtige Richtung
Utl.: Entscheidung des EU-Parlaments ist Schritt in die richtige
Richtung =
Wien (OTS) - Als "Schritt in die richtige Richtung" bewertet Heinz
Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien, die
Unterstützung des EU-Parlaments zur Erhöhung des Frauenanteils in den
Aufsichtsräten großer europäischer Börse-Unternehmen (ab 250
Beschäftigten). Allerdings geht die Richtlinie für die AK nicht weit
genug, da eine fixe Quote in der Höhe von 40 Prozent nicht
durchgesetzt werden konnte, sondern lediglich die
Einstellungsprozesse transparenter gestaltet werden müssen.
Leitsmüller: "Jetzt ist die künftige österreichische Bundesregierung
gefordert, hier Vorbildwirkung zu beweisen und eine Quotenregelung in
der kommenden Legislaturperiode umzusetzen."
Dass in Österreich dringend Handlungsbedarf besteht, zeigt der
jährlich erstellte Frauen.Management.Report der AK Wien. Im jüngsten
Bericht liegt der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der
ATX-Unternehmen bei zwölf Prozent. Damit nimmt Österreich im
Europa-Vergleich einen Platz im hinteren Feld ein. An der Spitze
finden sich Norwegen mit 46 Prozent vor Finnland (29 Prozent) und
Lettland (28 Prozent).
"In der Praxis zeigt sich, dass nur in Ländern mit einer
verbindlichen Quotenregelung auch tatsächlich etwas passiert",
resümiert Leitsmüller. Ein Beispiel: Italien verankerte im Sommer
2011 eine gesetzliche Frauenquote. Seitdem stieg der Anteil von
Frauen in den Aufsichtsräten in nur einem Jahr von fünf auf 13
Prozent. Leitsmüller: "Die Bewegung auf EU-Ebene muss jetzt in
Österreich zum Anlass genommen werden, um eine fixe Quote
einzuführen. Hier ist die künftige Bundesregierung gefordert."
Konkret fordert die AK die Einführung einer gesetzlichen
Geschlechterquote von 40 Prozent bei der Besetzung von
Aufsichtsratsmandaten - zuerst in den börsennotierten Unternehmen
sowie in Gesellschaften, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen
Hand stehen, danach in allen großen Kapitalgesellschaften. Bei
Nichteinhaltung sind entsprechende Sanktionen wie spürbare Strafen
oder die Eintragung im Firmenbuch vorzusehen.
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