• 15.11.2013, 08:51:38
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  • OTS0014 OTW0014

Österr. Glücksspielgesetz weiter europarechtswidrig.

Das nachhaltig verpfuschte Gesetz steht erneut auf dem Prüfstand des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Utl.: Das nachhaltig verpfuschte Gesetz steht erneut auf dem
Prüfstand des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. =

Wien (OTS) - Die gestrigen Schlussanträge der Generalanwältin des
EuGH zu dem Fall C-390/12 weisen erneut auf die bestehenden,
unionsrechtlichen, Mängel des österr. Glücksspielgesetzes hin. Die
plumpen Versuche der österr. Regierungsvertretung in dem Verfahren
darauf zu bestehen, der Verwaltungsgerichtshof habe ja längst für den
EuGH entschieden, dass es keine Unionsrechtswidrigkeiten gäbe,
entlarven sich als höchst peinliche Anmaßung.

So wurde von Seite der österr. Regierungsvertretung, unter
anderem, behauptet das Vorlageverfahren beim EuGH sei überhaupt
unzulässig, weil der Sachverhalt und die Vorlagefragen an den EuGH zu
unpräzise seien um sachdienliche Entscheidungen zu ermöglichen.

Die EU-Kommission dagegen hält die Fragen für zulässig. Selbst die
Generalanwältin des EuGH bestätigt in der Randnummer 31 des
Schlussantrags, dass Sachverhalt und Fragen klar und detailliert
herausgearbeitet wurden, so dass der EuGH selbstverständlich
sachdienlich entscheiden kann.

Jedes österr. Gericht, hat seine Entscheidungen an Hand des
vorrangigen Unionsrechts vorzunehmen und nicht nach nationalem Recht
und seinen Maßstäben zu handeln! Das gilt genauso für Behörden der
ersten Instanz und Staatsanwälte.

Die z. B. dazu vom Finanzministerium zwingend vorzulegenden,
nachprüfbaren, Beweise, ob die Beschränkungen im Glücksspielgesetz
überhaupt verhältnismäßig und geeignet sind die angeblichen Ziele zu
erreichen, fehlen, weil sie gar nicht vorhanden sind. Auch deshalb
sind strafrechtliche Sanktionen, wegen Verstößen gegen das
Glücksspielgesetz, auf Grund des klaren Vorrangs des Unionsrechts,
rechtswidrig.

Das wird durch eine Vielzahl von rechtskräftigen,
letztinstanzlichen, Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen durch
Gerichte in ganz Österreich, unter Beachtung des Unionsrechts,
bestätigt. Allein die Finanz"polizei" des Finanzministeriums, als
einfaches Organ der öffentlichen Aufsicht, sieht sich darüber
erhaben, ignoriert den Vorrang des Unionsrechts und überredet manche
Kriminalbeamte ebenfalls Unionsrecht und EU-konforme Gerichtsurteile
für sie zu missachten!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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