• 11.11.2013, 12:10:50
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ÖAMTC: E-Vignette in Ungarn - Vorsicht beim Beleg

Rechtzeitige Überprüfung kann Strafe verhindern

Utl.: Rechtzeitige Überprüfung kann Strafe verhindern =

Wien (OTS) - Derzeit stellt die ÖAMTC-Rechtsberatung eine Häufung von
Anfragen und Beschwerden bezüglich der ungarischen E-Vignette fest.
"Das Gros der Beanstandungen betrifft Strafen, die trotz
vorschriftmäßigen Erwerbs einer E-Vignette verhängt werden",
berichtet ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Damit es bei der Fahrt
nach Ungarn keine unliebsamen Überraschungen gibt, hat die Expertin
die wichtigsten Punkte betreffend der Nutzung von ungarischen
Autobahnen zusammengefasst.

"Erwirbt man die E-Vignette an einer Tankstelle oder Mautstation
in Ungarn, ist besondere Vorsicht geboten", warnt die
ÖAMTC-Touristikerin. "Beim Kauf der E-Vignette wird nämlich auch das
Fahrzeugkennzeichen aufgenommen und gerade dabei passieren immer
wieder Fehler." Oft stellt sich erst nach Erhalt einer Strafverfügung
heraus, dass das Kennzeichen falsch erfasst wurde. Bußgeld und
Gebühren betragen dann aber bereits über 80 Euro. "Die Richtigkeit
des Kennzeichens ist deswegen so wichtig, da die Kontrolle
elektronisch über einen Kennzeichenabgleich erfolgt", erläutert
Renner.

Dabei kann dieser Umstand leicht verhindert werden. Der Käufer
muss die Richtigkeit der Daten (Kennzeichen und Gültigkeitsdauer)
nämlich mittels Unterschrift auf einem Beleg bestätigen. "Leider
passiert es jedoch nur allzu oft, dass Autofahrer ihre Daten gar
nicht oder nur flüchtig kontrollieren", berichtet Renner aus der
Praxis. "Wer noch vor Unterschriftsleistung den Fehler bemerkt, kann
diesen rasch und unentgeltlich beheben lassen. Sobald der Beleg
jedoch unterschrieben wurde, fallen für jede Änderung Gebühren an."
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Fehler innerhalb von 60 Tagen
korrigieren zu lassen. "Für die Korrektur fallen dann pro Tippfehler
rund fünf Euro an", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Liegt die Strafe
bereits vor, muss Einspruch erhoben werden. Das Bußgeld fällt dann
zwar weg, aber die administrativen Gebühren machen immer noch rund 37
Euro aus. "Voraussetzung für einen Einspruch ist jedoch, dass man den
Beleg aufgehoben hat", sagt Renner.

Das Fazit der ÖAMTC-Expertin lautet daher: "Wer Strafe oder
Zusatzgebühren vermeiden will, muss unbedingt vor der
Unterschriftsleistung das am Beleg angeführte Kennzeichen sowie die
Gültigkeitsdauer kontrollieren. Ebenso sollte dieser Beleg nach
Ablauf der Gültigkeit noch ein Jahr aufgehoben werden."

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