• 07.11.2013, 18:15:31
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Restitution ist ein Minenfeld - von Eva Komarek

Restitution wird man niemals gesetzlich, sondern nur moralisch lösen

Utl.: Restitution wird man niemals gesetzlich, sondern nur moralisch
lösen =

Wien (OTS) - In New York gehen gerade die großen Auktionen für
Impressionismus und Moderne über die Bühne, in Wien finden ab heute
die beiden größten Kunst- und Antiquitätenmessen statt. Doch die
Aufmerksamkeit der Kunstwelt gehört dem spektakulären Kunstfund von
München. Es ist die größte Entdeckung verloren geglaubter Kunstwerke
seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Kunstexpertin Meike
Hoffmann, die von der Staatsanwaltschaft mit der Begutachtung betraut
wurde, arbeitet seit 20 Monaten daran und hat noch nicht einmal einen
ersten Überblick. Dennoch ist die Maschinerie um Besitzansprüche
bereits losgegangen. Das Zentralregister für Raub- und Beutekunst in
London ebenso wie das US State Department wurden bei der deutschen
Regierung vorstellig und fordern die Liste ein. Deutsche Museen und
auch viele Privatpersonen wollen Auskunft. Es geht um Restitution und
das ist ein Minenfeld, gesetzlich wie moralisch. Und nicht zuletzt
ist es auch Big Business, an dem Provenienzforscher und
Rechtsanwälte, die auf der Grundlage von Gewinnbeteiligungen
arbeiten, Millionen verdienen. Die Washingtoner Erklärung von 1998
sieht eine Restitution aus moralischen Gründen vor, bezieht dies aber
nur auf Raubkunst im öffentlichen Besitz. Im Fall Cornelius Gurlitt
handelt es sich um Privatbesitz. Der Druck ist groß, denn geht es um
das Leid und Unrecht, das den Juden unter Hitler zugefügt wurde,
werden rasch Schuldige gesucht. Die Staatsanwaltschaft Augsburg denkt
laut deutschen Medienberichten also schon über eine juristische
Konstruktion nach, die eine Enteignung von Gurlitt möglich machen
soll. Im Fall Gurlitt vielleicht eine Möglichkeit, falls es sich um
Unterschlagung handelt, bei Privatpersonen, die Kunst im guten
Glauben erworben haben, wohl keine gangbare Lösung. Denn ist eine
private Person, die nichts mit den Gräueltaten der NS-Zeit zu tun
hatte, moralisch zur Rückgabe eines rechtmäßig erworbenen Werks
verpflichtet? Das kann wohl nur individuell beantwortet werden und
niemals gesetzlich, sondern nur durch moralische Selbstverpflichtung
gelöst werden.

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