Wien (OTS/BMASK) - Ein-Personen-Unternehmen, die ihren ersten
Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 Prozent des Bruttolohns zurück.
Die Beihilfe wird für das erste Jahr in durchgehender Beschäftigung
des Mitarbeiters gewährt. "Nunmehr wird die Lohnnebenkostenförderung
für den ersten Mitarbeiter ab ersten Jänner 2014 unbefristet
verlängert. Damit wird der Jobmotor Unternehmensgründungen noch
einmal angekurbelt", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer am
Donnerstag. ****
"Durch die unbefristete Verlängerung der AMS-Lohnkostenförderung
konnten wir einen weiteren wichtigen Schritt setzen, um
Selbständigkeit zu erleichtern", so Hundstorfer. Von Jänner bis
Oktober 2013 konnten bereits 1.153 Menschen, das sind +158 bzw. +15,9
Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres von dieser
Förderung profitieren. Seit Beginn des Programms 2009 konnten
insgesamt bereits 2.500 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Das Sozialministerium fördert und ermöglicht Selbstständigkeit
durch verschiedene Maßnahmen. So wird mit dem Programm "Der
Mikrokredit" die Neugründung, Fortführung, Erweiterung und Übernahme
von wirtschaftlich selbstständigen Kleinunternehmen aller Branchen
gefördert.
Im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms (UGP) des AMS,
werden Arbeitslose bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit begleitet
und beraten. Im Jahr 2013 haben bisher 7.582 Personen, das sind +515
bzw. +7,3 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres
profitieren. Seit 2009 haben insgesamt 31.183 Personen von dieser
Förderung profitiert.
Weiters wird mit Beginn 2014 die Beihilfe zur Deckung des
Lebensunterhalts (DLU) jährlich an die Inflation angepasst und für
über 18-jährige automatisch auf den höheren Erwachsenensatz
umgestellt. Mit der DLU sichert das AMS arbeitslosen Menschen während
Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle
Existenz.
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