• 30.10.2013, 09:00:22
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ASFINAG: Lkw-Lenker müssen ab 1. November auch bei Schönwetter mit Winterreifen-Kontrollen rechnen

Autobahnbetreiber erinnert an Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April

Utl.: Autobahnbetreiber erinnert an Winterreifenpflicht von 1.
November bis 15. April =

Wien (OTS) - Auch wenn der Winter noch auf sich warten lässt, müssen
sich Lkw-Lenker ab 1. November auf Kontrollen der Winterreifenpflicht
einstellen. Die ASFINAG erinnert: Für Busse und Lkw über 3,5 Tonnen
gilt im Zeitraum von 1. November bis 15. April eine generelle
Winterreifenpflicht. Das heißt, zumindest auf ihren Antriebsrädern
müssen Winterreifen montiert sein und geeignete Schneeketten
mitgeführt werden - unabhängig davon ob Schnee auf der Fahrbahn liegt
oder nicht. Für Pkw gilt die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen
Fahrverhältnissen.

Winterreifen sind mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M & S"
gekennzeichnet. Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen mindestens vier
Millimeter, Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für
Lkw-Reifen über 3,5 Tonnen gilt eine Mindestprofiltiefe von sechs
Millimeter bei Diagonalbauweise und fünf Millimeter bei Radialreifen.
Wer durch Missachtung der Winterreifenpflicht andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit Strafen bis zu 5.000 Euro
rechnen.

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