- 25.10.2013, 13:32:46
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Stadtkommunikation - SP-Vettermann an VP-Leeb: "Vergabe nach klaren Richtlinien!"
Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss für Vergabeverfahren
Utl.: Utl.: Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss für Vergabeverfahren =
Wien (OTS/SPW-K) - "Überall einen Skandal zu wittern, scheint die
mittlerweile Hauptaufgabe von VP-Gemeinderätin Isabella Leeb zu
sein", reagierte heute SP-Gemeinderat Heinz Vettermann auf Aussagen
der VP-Gemeinderätin Leeb zum Thema "Rahmenvertrag
Stadtkommunikation". "Das ist vor allem deshalb unverständlich, da es
einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss für die Durchführung dieses
Vergabeverfahrens gab."
Tatsache sei, "dass es ein nach klaren Vergaberichtlinien geführtes,
transparentes Vergabeverfahren gegeben hat, das europaweit
ausgeschrieben wurde", so Vettermann. "Das Verfahren wurde von Beginn
an professionell vergaberechtlich begleitet, zur Wahrung der
Objektivität und zur Gewährleistung der Einhaltung sämtlicher
vergaberechtlicher Bestimmungen wurden auch Vergabeexperten mit dem
Vorsitz in der Bewertungskommission betraut.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhalte unter anderem die
Erbringung von redaktionellen Dienstleistungen für Medien der Stadt
Wien (wien.at-Medienfamilie) sowie Druck und Vertrieb. Beispielsweise
fallen darunter das monatliche wien.at-Printmagazin, das an alle
Wiener Haushalte versendet wird, spezielle abonnementfähige
Lebenslagenmagazine für Eltern (Kinder & co), Senioren etc.,
Leserbindungsmaßnahmen, Broschüren, Folder sowie elektronische
Services (z.B: E-Papers).
Der Leistungsgegenstand sei von allem Anfang an öffentlich bekannt
gewesen, eine Vielzahl von interessierten Unternehmen habe die
Teilnahmeunterlagen angefordert. Warum sich diese Unternehmen
letztendlich nicht am Verfahren beteiligt hätten, sei nicht bekannt.
Zu den von Leeb erhobenen Vorwürfen hinsichtlich der Einsichtnahme
bzw. Ablichtung des betreffenden Aktes betonte Vettermann: "Paragraf
11 der Geschäftsordnung für Ausschüsse und Kommissionen des
Gemeinderates sieht das Recht auf Einsichtnahme und unter anderem
auch die Ablichtung etc. nur dann vor, wenn dem nicht ein
gesetzliches Hindernis entgegensteht. Im betreffenden - noch nicht
abgeschlossenen - Vergabeverfahren muss die vergaberechtliche
Verschwiegenheitspflicht eingehalten werden. Demnach ist ein
Auftraggeber verpflichtet, den vertraulichen Charakter der Bieter und
deren Unterlagen zu wahren. Insbesondere dürfen keine ihnen von
Unternehmen übermittelten Informationen an Dritte weitergeben
werden."
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