• 25.10.2013, 11:36:29
  • /
  • OTS0122 OTW0122

Lebens- und SozialberaterInnen: JA zu Österreichs Gesundheitsförderung und NEIN zum neuen Psychologengesetz

Lebens- und SozialberaterInnen machen gegen neues Psychologengesetz mobil

Utl.: Lebens- und SozialberaterInnen machen gegen neues
Psychologengesetz mobil =

Wien (OTS) - Über 350 Lebens- und SozialberaterInnen versammelten
sich gestern Abend und unterzeichneten eine Petition gegen das neue
Psychologengesetz. Die Berufsgruppe mobilisiert gegen ein drohendes
Berufsverbot.

Im Sommer 2013 wurde das neue Psychologengesetz beschlossen. Durch
dieses neue Gesetz und im Speziellen durch den weit überzogenen
Tätigkeitsvorbehalt für GesundheitspsychologInnen werden ca. 7.000
österreichische Lebens- und SozialberaterInnen in ihrer Existenz
bedroht. Die drei Bereiche der Lebensberatung (Psychosoziale
Beratung, Ernährungsberatung und Sportwissenschaftliche Beratung)
arbeiten stark im Bereich der Gesundheitsprophylaxe. Das Gesetz würde
jedoch Tätigkeiten in diesem Bereich ausschließlich PsychologenInnen
überlassen.

"Eine derart überschießende Regelung würde einem Berufsverbot der
Lebens- und SozialberaterInnen gleichkommen", so der
Berufsgruppensprecher der Wiener Lebens- und SozialberaterInnen, Mag.
Haris G. Janisch im Rahmen einer gestrigen Informationsveranstaltung.

Lebens- und SozialberaterInnen fordern Neuverhandlung

Zahlreiche Lebens- und SozialberaterInnen unterzeichneten gestern
eine Petition, die von der Politik fordert, das Gesetz erneut zu
prüfen und in nochmalige Gespräche zu treten. "In der Verhandlung zum
neuen Gesetz sind die Anliegen der Lebens- und SozialberaterInnen
nahezu ignoriert worden", so KommR Gerhard Flenreiss,
Fachgruppenobmann der Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister
und ergänzt: "Wir machen uns nun bundesländerübergreifend für eine
Adaption und für die für Lebens- und SozialberaterInnen notwendige
Ergänzung des Gesetzes stark." Konkret geht es um das Fehlen der im
alten Gesetz festgelegten Klarstellung, dass das nach §119 GewO
reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung durch das neue
Gesetz nicht berührt wird. "Als Wirtschaftskammer bereiten wir nun
unterschiedliche Schritte vor, um einen drohenden Engpass in der
Versorgung unserer KlientInnen zu verhindern. Beispielsweise ist der
Bereich der Burnout-Prophylaxe gefährdet - das lassen wir nicht zu",
so Flenreiss.

Andreas Herz, Bundesvorsitzender der Lebens- und
SozialberaterInnen und WKÖ- Fachverbandsobmann unterstreicht dies:
"Es geht schließlich um die Existenz eines Gewerbes und damit um die
Sicherstellung von 7.000 Unternehmen! Eine Verweigerung dessen kommt
einem fahrlässigen Vertrauensbruch gegenüber all unseren KundInnen
gleich, da diese mit einem Schlag im Stich gelassen werden. Es ist
unverständlich, dass der Bereich der Gesundheitsförderung nunmehr nur
auf die PsychologInnen beschränkt sein sollte, wo doch die Lebens-
und SozialberaterInnen bereits seit 25 Jahren auch in diesem Bereich
tätig sind."

Nächster Schritt: Verfassungsklage

Da das Gesetz im Nationalrat beschlossen wurde und am 1. Juli 2014
in Kraft treten soll, werden seitens der Wirtschaftskammer nun
weitere Schritte eingeleitet. "Wir ziehen eine Verfassungsklage gegen
das Gesetz über unseren Bundesverband in Betracht. Wir haben
Gutachten unserer JuristInnen vorliegen, die uns darin nur
bekräftigen. Wir schützen unsere Mitglieder und geben sicher nicht
kampflos auf!", so Janisch abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel