• 22.10.2013, 11:46:05
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  • OTS0093 OTW0093

Klage zu Tabakgesetz heute eingebracht

Wiener Gastronom klagt Republik

Utl.: Wiener Gastronom klagt Republik =

Wien (OTS) - Heute, Dienstag, reichte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zorn
für den Wiener Gastronomen Heinz Pollischansky (Stiegl Ambulanz) die
Klage gegen die Republik Österreich ein.

Die Argumentationslinie von Zorn: Das Bundesministerium für
Gesundheit hat aufgrund des Tabakgesetzes eine Rechtsauskunft zur
Trennung der Raucher- und Nichtraucherbereiche erteilt, die "ohne
Einschränkungen" falsch war und der jetzigen VwGH Entscheidung
diametral entgegen lief, weshalb sie von Anfang an unvertretbar war.

Nicht "verpfuschtes Gesetz" - "verpfuschte Aussage" ist Grund
für Klage

Jetzt lichten sich die Nebel "Die Amtshaftungsklage wird nicht
wegen eines 'verpfuschten Gesetzes' (Anm. Univ. Prof. Heinz Maier)
eingebracht. Wir klagen aufgrund einer 'verpfuschten Aussage' des
Ministeriums", so Zorn. Diese Aussage, die übrigens in schriftlicher
Form vorliegt, war nicht nur eine allgemeine Aussage gegenüber der
Wirtschaftskammer, sondern wurde auch dem betroffenen Lokal (Stiegl
Ambulanz) im Speziellen mitgeteilt. So heißt es darin: "Das
Durchschreiten des Raucherbereichs ist für Nichtraucher - zb auf dem
Weg zur Toilette - zumutbar." Gestützt auf diese Aussage wurden von
Pollischansky an die 30.000 Euro in den Umbau der Stiegl Ambulanz
investiert. Österreichweit wurden an die 100 Millonen Euro von den
Gastronominen und Gastronomen zur Erfüllung des Tabakgesetzes
investiert.

Der Wiener Gastronom Heinz Pollischasky dazu: " Das
Gesundheitsministerium hat uns schlichtweg falsch informiert, obwohl
das noch letzte Woche abgestritten wurde. Ich erwarte mir jetzt
endlich eine Reaktion von Minister Stöger."

Zorn weiter: "Herr Pollischansky wird in den Medien gerne als
'Rebell' bezeichnet. Dabei hat er sich ja gerade um rechtskonformes
Verhalten bemüht. Den Gesetzgeber konnte er ebenso wenig befragen,
wie er ohne anhängiges Verfahren von einem Höchstgericht allgemeine
Lebens- und Rechtsberatung erwarten durfte. Sinnvoll und naheliegend
war daher für ihn allein, die vollziehende Behörde zu fragen, wie sie
es denn gerne hätte, und sich danach zu richten."

Pollischansky hat sich vorbildlich, wie hunderte andere
Gastronomen, an die Rechtsauskunft des Ministeriums gehalten und
unter großem finanziellem Aufwand den Anweisungen des Ministeriums
das Tabakgesetz betreffend entsprochen. "Die Klage hat gute Chancen
auf Erfolg", zeigt sich Zorn zuversichtlich.

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