• 21.10.2013, 12:15:05
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  • OTS0092 OTW0092

Glücksspiel - die Heuchelei mit dem Spielerschutz:

Spielsüchtige werden als Alibi für die Marktmanipulation und größere Ausbeutung missbraucht!

Utl.: Spielsüchtige werden als Alibi für die Marktmanipulation und
größere Ausbeutung missbraucht! =

Wien (OTS) - Der Spielerschutz im Glücksspielgesetz, samt der
Spielerschutzstelle im Finanzministerium dient vor allem als
Feigenblatt für primitive Marktmanipulationen. Ein durchgehend
konsequenter Spielerschutz ist weder im Glücksspielgesetz noch in der
Spielautomatenverordnung vorgesehen, sondern wird sogar ausdrücklich
vermieden! Weshalb das Glücksspielgesetz unionsrechtswidrig ist.

Die schärfsten und extremsten Spielerschutzbedingungen gibt es nur
für die harmlosesten Automaten mit den kleinsten Einsätzen und
Gewinnen. Ungeniert sind dagegen, bei Glücksspielautomaten mit
tatsächlichen Einsätzen bis Euro 500.- für ein einzelnes Spiel (!),
die allergeringsten Spielerschutzmaßnahmen vorgesehen.

Ausschlaggebend sind, sehr offensichtlich, die direkten und
indirekten finanziellen Vorteile für das Finanzministerium:

In den beiden Jahren 2009 und 2010 hat sich das Finanzministerium
Euro 574.900.000.- aus den Taschen der Glücksspieler (siehe Budget -
Abgabenerfolg UG 16) geholt. Mit dem Glücksspielgesetz 2008/2010
"schützte" das Finanzministerium und seine Spielerschutzstelle die
Konsumenten, indem sie diese, 2011 und 2012, insgesamt gleich um über
eine Milliarde Euro, 1.008.300.000.- erleichterte!

Deshalb ist es kein Wunder, dass sich die Spielsuchtproblematik
seit 2008 beim Kleinen Glücksspiel nur um 2% erhöhte, während bei
Glücksspielautomaten mit hohen Einsätzen und fast unbegrenzten
Gewinnen ein Problemzuwachs von 53% verzeichnet wurde:
http://www.ots.at/redirect/spielsucht

Außer, teilweise schamlos, irreführenden Angaben gibt es auch
keine wissenschaftlich überprüfbare Zahlen zur Häufigkeit von
Spielsucht in Österreich. Die sogenannte Kalke-Studie ist dafür
unbrauchbar.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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