• 18.10.2013, 15:17:04
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  • OTS0176 OTW0176

Aktion Leben: EU-Pläne zur Abtreibungsregelung "inakzeptabel"

Generalsekretärin Kronthaler: Entschließungsantrag zur "sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechten" negiert Grundrechte und wird Betroffenen-Situation nicht gerecht

Utl.: Generalsekretärin Kronthaler: Entschließungsantrag zur
"sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen
Rechten" negiert
Grundrechte und wird Betroffenen-Situation nicht gerecht =

Wien, 18.10.13 (KAP) Die "Aktion Leben Österreich" hat Abgeordnete
des EU-Parlaments dazu aufgefordert, nächsten Dienstag gegen eine
EU-weite gesetzliche Neuregelung der Abtreibungsfrage in der im
Entschließungsantrag vorgesehenen Form zu stimmen. Die Abstimmung
unter der Bezeichnung "Entschließung zur sexuellen und reproduktiven
Gesundheit und den damit verbundenen Rechten" negiere sowohl
Grundsätze von UN-Konventionen, besonderen Umstände schwangerer
Frauen wie auch nationale Fortschritte und Kompromisse, heißt es in
dem von Generalsekretärin Martina Kronthaler unterzeichneten
Schreiben.

Der von Aktion Leben kritisierte Entschließungsantrag fordert unter
anderem, Alleinstehenden und lesbischen Frauen den Zugang zur
Fertilitätsbehandlung und einer medizinisch unterstützen
Fortpflanzung zu gewähren. Geschaffen werden solle ferner ein
Grundrecht auf Abtreibung durch einen "rechtsbasierten Ansatz zu
Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit". Der
Zugang für alle zu hochwertigen Diensten im Bereich des
Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der Systeme der öffentlichen
Gesundheit müsse sichergestellt werden, heißt es weiter, schließlich
dürfe ein Schwangerschaftsabbruch nicht "aus Gewissensgründen
verweigert", "durch medizinisch unnötige Wartefrist oder
voreingenommene Beratung verzögert" werden.

"Inakzeptabel" seien diese Forderungen, da sie mehrere Umstände
völlig außer Acht lassen, betonte Kronthaler. Zuerst negierten sie,
"dass Kinder ein Recht auf beide Eltern haben, dass deshalb der
Zugang von alleinstehenden und lesbischen Frauen zu Methoden der
Reproduktionsmedizin kritisch zu bewerten ist", wie dies im Artikel
7, Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989
durch den Satz "Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und
von ihnen betreut zu werden" festlege.

In der besonderen Situation des Schwangerschaftskonfliktes gehe es
immer auch um das Leben eines Kindes, so Aktion Leben weiter. Auch
dies werde vom Entschließungsantrag negiert, ebenso wie der Umstand,
dass die europäischen Länder - auch Österreich - mit ihren Gesetzen
diesem besonderen Konflikt bisher Rechnung tragen: Der
Schwangerschaftsabbruch ist zwar verboten, aber unter bestimmten
Bedingungen straffrei gestellt. "Es sind Kompromisse errungen
worden, die sich bewährt haben und sowohl dem Recht auf Leben und
der Konfliktsituation der schwangeren Frau Rechnung tragen", heißt
es wörtlich.

Insbesonders alleinstehende Frauen und kinderreiche Familien könnten
nur dann tatsächlich frei hinsichtlich der weiblichen Reproduktion
entscheiden, wenn kein Druck der Armutsgefährdung in höchstem Maße
bestehe, bemerkte die Aktion Leben-Generalsekretärin. Auch müsse in
der Gesellschaft spürbar sein, dass Kinder willkommen sind. All dies
lasse der Entschließungsantrag jedoch ebenso außer Acht.

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