- 18.10.2013, 11:09:35
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Finanz"polizei" droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen!
Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen Glücksspielaktionen der Finanz"polizei" als Sündenbock mitspielt?
Utl.: Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich
bedenklichen Glücksspielaktionen der Finanz"polizei" als
Sündenbock mitspielt? =
Wien (OTS) - Dass die Finanz"polizei" jahrelang verfassungswidrig
agierte, wird geflissentlich unter den Teppich gekehrt. Für die von
der Finanz"polizei" immer weiter angezettelten
Europarechtswidrigkeiten im Glücksspielbereich sollen sich jetzt
Kriminalpolizei und Staatsanwälte die Finger verbrennen.
Von Gesetzes wegen wäre die Finanz"polizei" angehalten, an die
Staatsanwaltschaft heranzutreten und einen Sicherstellungsauftrag
mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der wiederum nur von
der Kriminalpolizei vollzogen werden kann. Die bisher sehr
zahlreichen protokollierten Aussagen lassen allerdings mit Recht
daran zweifeln, dass die chronisch schlecht ausgebildeten
Finanz"polizisten" überhaupt wissen, was sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt!
Tatsächlich wird hinterhältig versucht, die Kriminalpolizei in
einen rechtsstaatlich auffallend bedenklichen Glücksspielaktionismus
hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft ohnehin die Verfahren einzustellen hat oder die
Gerichte in ganz Österreich wegen Unionsrechtswidrigkeit
freisprechen!
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der
Staatsanwaltschaft beschlagnahmt ist das erst recht
amtshaftungsbegründend, weil absolut unvertretbar. Hat doch der
Verfassungsgerichtshof längst ausgesprochen, dass ausnahmslos alle
Behörden 1. Instanz den Vorrang des Unionsrechts zu beachten haben.
Daraus folgt, dass die entgegenstehenden innerstaatlichen
Vorschriften vom Recht der europäischen Union verdrängt werden - also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind!
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