- 17.10.2013, 10:59:47
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Spitals- Klassengelder nicht nur für Ärzte
Wien (OTS) - Der Vorsitzende der Bundesvertretung 9 in der GÖD,
Gesundheits- und Sozialberufe, Johann Hable, fordert die längst
notwendige Anpassung des Krankenanstaltengesetzes in den Ländern,
hinsichtlich Beteiligung des Pflegedienstes in die Aufteilung der
Ärztehonorare bei Privatpatienten ein.
Nicht nur Ärzte oder technische Einrichtungen des Krankenhauses
sollten durch Beiträge privater Versicherter finanziell beteiligt
sein, sondern die Berufsgruppe, die einen wesentlichen Anteil, an den
gewünschten Verbesserungen in der Abfolge medizinpflegerischer
Dienstleistungen oder der Hotelkomponente in Krankenanstalten haben.
Wer, wenn nicht die Pflegeberufe betreuen die Patienten rund um die
Uhr, gestalten die Abfolge, versorgen Patienten mit Nahrung etc.
Im Unterschied zu Deutschland, wo tatsächlich unterschiedliche
Behandlungsformen mit Zusatzversicherungen abgegolten werden und auch
unterschiedliche Versicherungen für die Grundleistungen zuständig
sind, wird in Österreich ausschließlich die Hotelkomponente mit
Zusatzversicherungen abgegolten, dh. kleinere Zimmereinheiten,
bessere Ausstattung und mehr Auswahl bei den Mahlzeiten.
Die medizinischen und auch technischen Leistungen darf für
Privatpatienten nicht besser sein, als für sozialversicherte
Patienten. Trotzdem werden ärztliche Honorare damit liquidiert und
zwischen Ärzten und Spitalsträgern aufgeteilt, zB. 25% in OÖ bekommen
die Spitalsträger, obwohl die Privatpatienten die gleiche technische
Versorgung genießen.
Einen mindestens ebenso großen Anteil fordern wir für das
Pflegepersonal für den pflegerischen Mehraufwand, der im Gegensatz zu
den technischen Einrichtungen und der ärztlichen Betreuung
tatsächlich nachweisbar ist, da privat Versicherte in der Regel mehr
Betreuung einfordern, als sozialversicherte Patienten.
Die Bundesvertretung 9, in der GÖD, Gesundheits- und Sozialberufe
fordert daher die umgehende Anpassung der Krankenanstaltengesetze,
mit dem Ziel der Einbeziehung der Pflege in den Aufteilungsschlüssel
der Ärztehonorare für Privatpatienten.
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