• 15.10.2013, 10:37:04
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Rechtsexperten analysieren Einlagenrückgewähr am 2. Wiener Unternehmensrechtstag

http://www.apa-fotoservice.at/galerie/4725 Im Bild
v.l.n.r. Dr. Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender B&C Privatstiftung,
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M, WU Wien und Univ.-Prof. Dr.
Ulrich Torggler, Universität Wien

Wien (OTS) - Am Montag, 14. Oktober, fand bereits zum zweiten Mal der
"Wiener Unternehmensrechtstag" statt. Auf dem Campus der neu
eröffneten Wirtschaftsuniversität (WU) Wien trafen sich über 200
Experten aus dem In- und Ausland, um über das komplexe Thema
"Einlagenrückgewähr" zu diskutieren. Unter der fachlichen Leitung von
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Ulrich
Torggler, LL.M. wurden die Grundsätze, die das österreichische
Kapitalgesellschaftsrecht prägen, analysiert. Im Zentrum der Tagung,
die auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurückgeht, stand der
Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des
Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

Bereits im Vorfeld haben viele namhafte Vertreter von
Universitäten aus dem In- und Ausland, Finanzdienstleistern,
Großkanzleien, Ministerien, Kammern und Konsumentenschutz ihr Kommen
zum zweiten Wiener Unternehmensrechtstag angekündigt. Die zahlreichen
Anmeldungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen zeigen, wie
wichtig die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis bei komplexen
Themengebieten wie z. B. bei der Kapitalerhaltung und dem Verbot der
Einlagenrückgewähr ist. Gesehen wurden u. a.: Prof. DDr. Dr.h.c.mult.
Klaus Hopt, em. Direktor des Max-Planck-Instituts in Hamburg; Prof.
Dr. Martin Winner, Vorsitzender der österreichischen
Übernahmekommission; Richterin Dr. Angelika Mädel; em. RA Hon.-Prof.
Karl Hempel; Dr. Helmut Oberzaucher von der Erste Group; Dr. Natalie
Dubsky von der OMV; Hofrat Dr. Georg Nowotny vom OGH; RA Dr.
Sieglinde Gahleitner, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs sowie die
Universitätsprofessoren Dr. Friedrich Rüffler aus Wien, Dr. Eveline
Artmann aus Linz und Dr. Martin Auer aus Salzburg.

Im Rahmen der Tagung nutzten die zahlreichen Teilnehmer die
Möglichkeit, sich über ihre Erfahrungen auf dem Themengebiet
auszutauschen und zu netzwerken. "Die Vernetzung von Wissenschaft und
Praxis ist uns beim heurigen Wiener Unternehmensrechtstag erfolgreich
gelungen. Das zeigt sich in der Vielfalt an Interessenten aus den
verschiedensten Bereichen, die an der Tagung teilgenommen haben.
Gerade bei einem hochkomplexen Thema wie der Einlagenrückgewähr ist
es notwendig, viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen", so
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. über die Veranstaltung.

Die Begrüßung nahmen WU-Vizerektorin DDr. Regina Prehofer, Dr.
Erich Hampel (Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung),
Univ.-Prof. Dr. Martin Winner (Vorstand des Departments für
Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der WU Wien) und
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., die gemeinsam mit Univ.-Prof.
Dr. Ulrich Torggler, LL.M., die Tagung fachlich leitete, vor.

Einlagenrückgewähr: Ein komplexes, juristisches Thema

Als erster Vortragspunkt referierte Univ.-Prof. Dr. Karsten
Schmidt von der Bucerius Law School in Hamburg über Grundlagen und
Zukunft der Einlagenrückgewähr. Das Gebot der Kapitalerhaltung ist
das zentrale Prinzip des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts,
das für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter
Haftung gilt. Das dazugehörige Verbot der Einlagenrückgewähr in
Unternehmen bedeutet, dass nur der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn
an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf und alle anderen
Vermögenszuwendungen unzulässig sind. Der Grundsatz der
Kapitalerhaltung ist eine Schutzmaßnahme zugunsten der Gläubiger und
Minderheitsgesellschafter eines Unternehmens, die auf das gesamte
Vermögen der Gesellschaft abzielt. Univ.-Prof. RA Dr. Hanns Hügel
erörterte anschließend die zentrale Frage des Vorliegens des
Verbots der Einlagenrückgewähr im Gesellschafts- und Steuerrecht.

Gestaltungsmöglichkeiten der Einlagenrückgewähr in Unternehmen

Nach der Mittagspause vertiefte em. Univ.-Prof. Hans-Georg
Koppensteiner von der Universität Salzburg das Thema
"Einlagenrückgewähr im Konzern". Der Grundsatz der Kapitalerhaltung
prägt die gesamte Beziehung zwischen Mehrheits- und
Minderheitsgesellschaftern und ist daher auch tragend für das gesamte
österreichische Konzernrecht. Innerhalb eines Konzerns gilt das
Gebot, dass eine Konzernmuttergesellschaft ihr Interesse
(Konzerninteresse) in der Tochtergesellschaft nicht zulasten der
Minderheit und der Gläubiger durchsetzen darf. Im Anschluss
referierte Priv.-Doz. RA Dr. Georg Eckert von der WU Wien zu
Sonderfragen bei Umgründungen von Unternehmen.

Rechtsfolgen der Einlagenrückgewähr für Gesellschafter und
Dritte

Als letzter Vortrag der Tagung widmete sich Univ.-Prof. Dr. Ulrich
Torggler, LL.M., von der Universität Wien der praktisch wichtigen
Frage der Rechtsfolgen. Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist mit
scharfen Sanktionen versehen. Nach der Rechtsprechung ist ein
Geschäft bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung
nichtig. Die Geschäftsführer unterliegen einer Haftung und der
Gesellschafter ist zur Rückzahlung verpflichtet. Erkennt ein
außenstehender Dritter einen Verstoß gegen das Gebot der
Kapitalerhaltung, kann er ebenfalls herangezogen werden. Dies ist
gerade für Masseverwalter, die Ansprüche von insolventen
Gesellschaften geltend machen, von Bedeutung.

Über die B&C Gruppe

Seit ihrer Gründung vor 13 Jahren verfolgt die B&C Privatstiftung
(www.bcprivatstiftung.at) das Ziel der langfristigen Förderung des
österreichischen Unternehmertums und des Wirtschaftsstandortes
Österreich. Mittels ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der B&C
Industrieholding (www.bcholding.at), übernimmt B&C die Aufgaben eines
langfristigen, stabilen österreichischen Kernaktionärs in
österreichischen Industrieunternehmen. Sie übt ihre Aktionärsrechte
verantwortungsvoll im Interesse des jeweiligen Unternehmens aus und
gibt den Unternehmen damit langfristige Planungssicherheit und eine
stabile Eigentümerstruktur. B&C leistet so einen wesentlichen Beitrag
zum unternehmerischen Erfolg ihrer Kernbeteiligungen und fördert den
Wirtschaftsstandort Österreich. Die B&C Gruppe hält derzeit
Kernbeteiligungen an der Lenzing AG, der Semperit AG sowie der AMAG.
Die B&C Privatstiftung vergibt seit 2005 als zentrale Fördermaßnahme
jährlich den Houska-Forschungspreis für wirtschaftsnahe
Forschungsprojekte.

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