------------------------------------------------------- -- Diese Meldung wurde korrigiert -- -- Neufassung in Meldung OTS0186 vom 09.10 -- -------------------------------------------------------
Wien (OTS) - Vor Beginn der Heizsaison ist er wieder in aller Munde:
der Heizwärmebedarf, kurz HWB. Er gilt als die wichtigste Kennzahl im
neuen Energieausweis und gibt Aufschluss über die thermische Qualität
eines Gebäudes. Immer mehr wird der Heizwärmebedarf zu einem
bedeutsamen Entscheidungskriterium bei Miete oder Kauf einer Wohnung
oder eines Hauses, da er eine rasche und gute Vergleichbarkeit von
Objekten ermöglicht. Die Österreichische Energieagentur informiert
darüber, welche Informationen im Energieausweis stehen, was der HWB
aussagt und es dabei zu berücksichtigen gibt.
Bei Neubauten maximal HWB 66,5
Der Heizwärmebedarf beschreibt den Energiebedarf pro Quadratmeter
beheizter Fläche. Gemäß Baugesetzen (OIB Richtlinie 6) müssen
Wohn-Neubauten einen Heizwärmebedarf von unter 66,5 kWh/m2a
aufweisen. "Im Sinne des Klimaschutzes und der Schonung des eigenen
Haushaltsbudgets ist ein möglichst niedriger HWB zu empfehlen", so DI
Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur.
"Passivhäuser oder Wohnungen in Passivhaus-Bauweise verfügen über
einen HWB von kleiner gleich 10, unter einem Wert von 50 spricht man
von einem Niedrigenergiehaus. Unsanierte Gebäude haben einen HWB von
mehr als 100. Wer nachhaltig und kosteneffizient denkt, sollte von
solchen Gebäuden die Finger lassen - oder sie rasch sanieren."
Wer auf den HWB achtet, spart bares Geld!
Die Energieagentur hat zum Vergleich ein Einfamilienhaus (160m2
Wohnfläche) und eine 83m2-Wohnung - jeweils mit Gasheizung -
herangezogen. Unsaniert weisen das Haus und die Wohnung einen
Heizwärmebedarf von etwa 125 kWh/m2a auf. Für das Einfamilienhaus
belaufen sich die Heizkosten pro Jahr auf 1.837 Euro, für die Wohnung
auf 1.064 Euro. Vergleicht man dazu dieselben Wohneinheiten in der
Effizienzklasse B - also in diesem Fall mit einem HWB von rund 37 -
so zeigt die Berechnung deutlich, welche Auswirkungen ein guter HWB
hat. Die Heizkosten des Einfamilienhauses betragen bei diesem HWB
(37) nur mehr 669 Euro, jene für die Wohnung 547 Euro pro Jahr. Das
heißt: Im Falle des Einfamilienhauses spart man mehr als 60 %
Energiekosten, bei der Wohnung rund 50%. "Bei Miete, Pacht oder Kauf
einer Wohnung oder eines Hauses auf den richtigen HWB achten heißt
bares Geld sparen", so DI Peter Traupmann von der Energieagentur.
Verpflichtender Energieausweis/Kosten trägt Eigentümer
Beim Vermieten, Verkaufen oder Verpachten von Gebäuden oder
Wohnungen muss seit 1. Jänner 2008 durch das
Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) ein Energieausweis vorgelegt
werden. Dieser muss den jeweiligen Landesgesetzen und der
EU-Gebäuderichtlinie entsprechen. EigentümerInnen sind laut Baugesetz
verpflichtet, bei Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes einen
Energieausweis für die Baubehörde erstellen zu lassen. Außerdem ist
in einigen Bundesländern der Energieausweis zwingend für die
Erlangung einer Wohnbauförderung vorgeschrieben.
EigentümerInnen müssen den Energieausweis direkt bei
Ziviltechnikern, Ingenieurbüros und Gewerbetreibenden erstellen
lassen, die im einschlägigen Fachbereich tätig sind. BewohnerInnen
von Mehrfamilienhäusern können den Energieausweis von der
Hausverwaltung einfordern. Die Energieagentur empfiehlt die Homepages
www.berechner.at oder www.energieausweis.at, um einen
Energieausweisaussteller in der Region zu finden.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises trägt der
Eigentümer. Diese hängen vom Umfang der Datenaufnahme vor Ort, von
der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie von der Genauigkeit, mit
welcher die Daten erhoben werden, ab. Die Kosten für ein
Einfamilienhaus liegen - je nach Ausführung und Aufwand - zwischen
200 und 700 Euro.
HWB als wichtigste Kennzahl im Energieausweis
Der Energieausweis enthält neben dem Heizwärmebedarf (HWB) den
Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf sowie die Empfehlung
von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubauten - von sinnvollen Maßnahmen
zur Reduzierung des Energiebedarfs und hat eine Gültigkeit von 10
Jahren. Der HWB ist dabei die entscheidende Größe. "Der
Heizwärmebedarf bei Gebäuden ist in etwa mit der Bedeutung des
Treibstoffverbrauchs eines Autos auf 100 Kilometer zu vergleichen.
Ein Wert gibt großen Aufschluss über den thermischen Zustand des
Objekts und ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit", so DI Peter
Traupmann. HWB-Werte unter 50 gelten als sehr gut bis gut, bis 100
als tolerierbar und solche über 100 als schlecht und daher
sanierungsbedürftig.
Verpflichtende HWB-Kennzeichnung bei Anzeigen
Am 1. Dezember 2012 ist das neue Energieausweisvorlagegesetz
(EAVG) in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei
Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen der Heizwärmebedarf (und auch der
Gesamtenergieeffizienz-Faktor) verpflichtend angegeben werden muss.
KäuferInnen und MieterInnen können somit rasch den Energieverbrauch
eines Objekts einschätzen. Außerdem haben diese künftig das Recht,
die Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen.
Über die Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency:
Die Österreichische Energieagentur ist das nationale Kompetenzzentrum
für Energie in Österreich. Sie berät auf Basis ihrer vorwiegend
wissenschaftlichen Tätigkeit Entscheidungsträger aus Politik,
Wissenschaft und Wirtschaft. Ihre Schwerpunkte liegen in der
Forcierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern im
Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Umweltschutz
sowie Versorgungssicherheit. Dazu realisiert die Österreichische
Energieagentur nationale und internationale Projekte und Programme,
führt gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch und
entwickelt Strategien für die nachhaltige und sichere
Energieversorgung. Die Österreichische Energieagentur setzt
klima:aktiv - die Klimaschutzinitiative des Lebensministeriums -
operativ um und koordiniert die verschiedenen Maßnahmen in den
Themenbereichen Bauen & Sanieren, Energiesparen, Erneuerbare Energie
und Mobilität. Weitere Informationen für Mitglieder und Interessenten
unter: www.energyagency.at.
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