• 04.10.2013, 12:33:22
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Kuriosum um Fehlberatungsprozess: Bank Austria will sich im Fall einer Verurteilung bei Raiffeisen schadlos halten

Wien (OTS) - Mit einem besonderen Kuriosum in einem Prozess bei dem
es um Fehlberatung nach Spekulationsverlusten eines Kunden geht,
macht die Bank Austria auf sich aufmerksam. Die Bank, vertreten durch
Rechtsanwalt Raimund Bollenberger von der Kanzlei Doralt Seist
Csoklich, möchte sich im Fall eines für sie negativen Urteils an der
Raiffeisen Bank International AG (vormals RZB) schadlos halten und
beantragte die sogenannte "Streitverkündigung" beim zuständigen
Handelsgericht. Die Bank Austria fordert Raiffeisen auf, auf ihrer
Seite dem Prozess als Nebenintervenient beizutreten.

Die Bank Austria hatte, so wie zuvor auch die RZB, dem
niederösterreichischen Unternehmen Swaps verkauft, die sich negativ
entwickelt haben. Das Unternehmen argumentiert nun im Prozess mit
mangelnder Aufklärung über bei Zinswetten dieser Art bestehende
Risiken. Dies insbesondere aufgrund des Umstands, dass das
Unternehmen bei Eingehung der Swaps gerade erst neu gegründet und mit
nur geringem Eigenkapital ausgestattet war. Sollte der
Geschäftsführer des Kunden zu wenig aufgeklärt worden sein, träfe die
Verantwortung auch Raiffeisen, meint der Rechtsvertreter der Bank
Austria:

"Allerdings erscheint es möglich, dass wir dann...Regressansprüche
gemäß §§1302, 896 ABGB gegen Raiffeisen haben, in dem die von der
Beklagten behauptete...Fehlberatung und deren Folgewirkung ebenso
vorhergehende Ursachen in der Beziehung sowie dem (unterbliebenen)
Informationsaustausch zwischen der Beklagten und RZB haben müsste und
hierdurch eine Solidarhaftung von RZB und unserem Haus gemäß §1302
ABGB entstehen könnte," heißt es im Juristendeutsch des Antrags
wörtlich.

Experten bewerten diesen Antrag unterschiedlich. Während die einen
überzeugt sind, die Bank wolle einer möglichen Prozessniederlage
vorbauen, vermuten andere Juristen einen Trick dahinter, um das
Bankgeheimnis auszuschalten, damit Bank Austria und Raiffeisen
gemeinsam das mittelständische Unternehmen unter Druck setzen können.

Einig sind sich Juristen, dass ein Beitritt Raiffeisen im
Verfahren der Bank Austria als Nebenintervenient unzulässig ist, weil
zwischen Bank Austria und Raiffeisen kein Vertragsverhältnis besteht,
eine Voraussetzung für eine Streitverkündigung. Dieser Passus regelt
üblicherweise die Haftung eines Subauftragnehmers im Schadensfall.

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