• 03.10.2013, 17:05:31
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  • OTS0187 OTW0187

Höchstgericht hebt FMA-Bescheid gegen HYPO NOE Gruppe auf

Bescheid mit Aufforderung zur Zahlung von 57,9 Mio. Euro wegen Überschreitens der Großveranlagungsgrenze inhaltlich rechtswidrig

Utl.: Bescheid mit Aufforderung zur Zahlung von 57,9 Mio. Euro wegen
Überschreitens der Großveranlagungsgrenze inhaltlich
rechtswidrig =

St. Pölten (OTS) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner
druckfrischen Entscheidung den Bescheid der Finanzmarktaufsicht
aufgehoben, mit dem diese der HYPO NOE Gruppe Bank AG ursprünglich
eine Strafzinsenvorschreibung in der Höhe von EUR 57,9 Mio
aufgetragen hat. Die HYPO NOE kann nunmehr die bereits geleisteten
Strafzinsen zurückverlangen.

Die FMA hat der HYPO NOE Gruppe Bank AG mit Bescheid vom 6.6.2011
im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zur Veranlagung Augustus
Strafzinsen in der Höhe von EUR 57,9 Mio wegen der von der FMA
behaupteten Verletzung von Großveranlagungsgrenzen vorgeschrieben.
Die Wertpapiere der Veranlagung wurden durch die HYPO NOE Gruppe Bank
AG fremdfinanziert.

Obwohl die Experten der HYPO NOE Gruppe Bank AG und externe
Berater wie Dr. Markus Fellner, Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner,
und Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Augustus als Teil der
Kreditinstitutsgruppe betrachteten, hat die FMA einen anderen
Standpunkt vertreten und den nunmehr aufgehobenen Strafzinsenbescheid
erlassen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung der FMA
schichtenweise analysiert und ist keinem der von der FMA
eingenommenen Argumente gefolgt, die Grundlage für eine Vorschreibung
von Pönalezinsen sein könnten. Die Großveranlagungsgrenze wurde nicht
überschritten, da Augustus zur Kreditinstitutsgruppe zu zählen ist,
und die Pönalezinsen waren daher unberechtigt. Der
Verwaltungsgerichtshof hat zusammenfassend festgestellt, dass der
Bescheid der Finanzmarktaufsicht inhaltlich rechtswidrig war.

Dr. Burkhard Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der HYPO NOE Gruppe:
"Für die HYPO Niederösterreich ist dies, nach der Einstellung der
Ermittlungen gegen die Aufsichtsräte des Instituts heuer im Juni, ein
weiterer großer Erfolg in dem bereits seit Jahren laufenden
Rechtsstreit in der Causa Augustus. Die Bank war immer von der
Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens überzeugt, was auch durch hochrangige
externe Gutachten stets untermauert wurde. Damit ist die HYPO
Niederösterreich im Fall Augustus vollinhaltlich rehabilitiert, was
leider bleibt ist ein ungerechtfertigter Reputationsschaden."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HYP

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