• 03.10.2013, 12:05:27
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FPÖ-Lobnig protestiert gegen wiederholten Gesetzes- und Verfassungsbruch im Kärntner Landtag

"Slowenisch hat im Kärntner Landtag nichts verloren"

Utl.: "Slowenisch hat im Kärntner Landtag nichts verloren" =

Klagenfurt (OTS) - Die Kärntner Landesverfassung als auch die
Geschäftsordnung des Kärntner Landtages legen klar fest, dass die
Sprache der Gesetzgebung in Kärnten einzig die deutsche Sprache ist.
Darauf macht heute wiederholt die freiheitliche Fraktion im Kärntner
Landtag aufmerksam, nachdem die Grüne Klubobfraustellvertreterin
Rosalia Kuchling wiederholt Teile ihrer Rede in slowenischer Sprache
abhielt. "Frau Kuchling ignoriert nicht nur unseren bereits am 18.
April deponierten Protest im Kärntner Landtag, sondern begeht
wissentlichen Gesetzes- und Verfassungsbruch", kritisiert der 3.
Präsident des Kärntner Landtages, Josef Lobnig, scharf.

Lobnig erinnert an Artikel 5 der Kärntner Landesverfassung, indem es
heißt: "Die deutsche Sprache ist die Sprache der Gesetzgebung und -
unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte -
die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten." In der
Geschäftsordnung des Kärntner Landtages wird darüber hinaus noch
präzisiert, dass "die Verhandlungssprache im Landtag und seiner
Ausschüsse ausschließlich deutsch zu sein hat."

"Dies ignorierte heute nicht nur Kuchling geflissentlich, sondern
auch der Präsident des Kärntner Landtages, Ing. Reinhart Rohr, der
für die Einhaltung der Verfassung und der Geschäftsordnung im
Kärntner Landtag verantwortlich ist", zeigt sich Lobnig empört.
"Slowenisch hat im Landtag nichts verloren und das soll auch so
bleiben. Frau Kuchling geht es hier offensichtlich darum, im Vorfeld
des 10. Oktober zu provozieren. Die Forderungen der slowenischen
Volksgruppe, die in der letzten Sitzung des Dialogforums durch Inzko
eingebracht wurden, unter anderem Slowenisch als zweite
Landessprache, will man augenscheinlich offensiv einfordern. Dem
werden wir jedoch Einhalt gebieten", schließt Lobnig.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK

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