Wien (OTS) - Das Bundesvergabeamt gab gestern, Donnerstag, 26.
September 2013, seine Entscheidung zum Einspruch der Büromöbelfirma
Neudörfler gegen die BBG-Ausschreibung zu Büromöbeln bekannt: Der
Einspruch wurde in allen Punkten abgewiesen - die BBG kann den
Ausschreibungsprozess fortsetzen.
"Wir freuen uns über die positive Entscheidung des
Bundesvergabeamtes", erklärt Hannes Hofer, Geschäftsführer der BBG.
"Wir werden den Ausschreibungsprozess nun wie gewohnt fortsetzen."
Die Angebotsfrist läuft bis 8. Oktober 2013, 15:00 Uhr. Die
Rahmenvereinbarung umfasst Standardbüromöbel bis zu einem
Projektvolumen von 200.000,- Euro. Für Großprojekte führt die BBG
eigene Verfahren durch.
Neben der Ausschreibung für Standardbüromöbel hat die BBG in
diesem Jahr bereits mehrere Büromöbel-Ausschreibungen für öffentliche
Auftraggeber abgeschlossen. Darunter sind u.a. Verfahren über
Büromöbel für das AWS (Zuschlag an Svoboda), Büromöbel für das BMVIT
(Zuschlag an Hali) und Presenter-Tables für die WU Wien (Zuschlag an
Neudörfler). Projektausschreibungen für das Finanzamt Schärding und
das Bundesverwaltungsgericht sind im Laufen.
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