• 27.09.2013, 12:26:53
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Bures/Fekter/Pühringer/Anschober: Absiedelungen im Eferdinger Becken auch für jüngere Gebäude (errichtet nach 1.7.1990) möglich!

Linz (OTS) - Erleichterung bei Betroffenen und politischen
Verantwortlichen bzgl. eines Gutachtens, das freiwilligen, von Bund
und Land geförderten Absiedelungen im Eferdinger Becken - auch von
Gebäuden, die nach dem 1.7.1990 errichtet wurden - freie Fahrt
einräumt.
Ein, im Auftrag des Landes Oberösterreich und des BMVIT erstelltes
Rechtsgutachten der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner belegt
diese Möglichkeit, auch jüngere Gebäude freiwillig abzusiedeln und
dazu die generell festgesetzte Förderung von Bund und Land in der
Höhe von 80 Prozent des Sachwertes leisten zu können.
"Es ist sehr erfreulich, dass wir gemeinsam eine schnelle Lösung für
jene Menschen gefunden, haben, die aus dem Überschwemmungsgebiet im
Eferdinger Becken absiedeln wollen. Nun ist sichergestellt, dass alle
absiedelungsbereiten Familien Entschädigungen erhalten werden - und
zwar unabhängig davon, wann sie ihr Haus errichtet haben. Es war mir
ein besonderes Anliegen, den Menschen in dieser Frage schnell
Klarheit geben zu können, denn die Entscheidung, ihre Häuser zu
reparieren oder eine Absiedelung zu erwägen, kann nicht auf die lange
Bank geschoben werden", betonte Infrastrukturministerin Doris Bures.
"Ich begrüße es sehr, dass die Betroffenen jetzt Rechtssicherheit
haben und es damit eine klare Grundlage für eine wichtige
Entscheidung gibt, nämlich wo die Menschen leben möchten. In beiden
Fällen, sei es bei Ja oder Nein zur Absiedelung, unterstützen wir
umfassend. Durch die Finanzierung von Schutzbauten, Entschädigungen
bei Hochwasserschäden oder die Ersatzleistung des Sachwertes bei
Absiedelungen - die Betroffenen haben jetzt Planungssicherheit", so
Finanzministerin Dr. Maria Fekter.
"Damit ist eine erste Klarheit geschaffen, die natürlich für die
Betroffenen sehr wichtig ist. Daneben arbeitet auch das zuständige
Raumordnungsressort von Landesrat Dr. Michael Strugl zügig am
Ausfindigmachen von geeigneten Ersatzwohnräumen, sodass die
Entscheidungsgrundlage für die Bürgerinnen und Bürger, die für eine
Aussiedelung in Frage kommen, entsprechende Möglichkeiten umfassen
und klar zur Verfügung stehen. Die Herausnahme auch jener Bauten, die
nach 1990 errichtet wurden, finde ich fair, da natürlich zu diesem
Zeitpunkt - vor dem lange keine großen Hochwässer in Oberösterreich
stattgefunden haben - das Bewusstsein der Menschen in Bezug auf die
Hochwasser-Gefahr eine komplett andere war", so Landeshauptmann Dr.
Josef Pühringer.
"Nach dem Art.15a-Vertrag zur Finanzierung von Schutzprojekten ist
nun die Gewissheit, dass auch Absiedelungen von jüngeren Gebäuden
(nach 1.7.1990) entsprechend gefördert werden können, ein weiterer
wesentlicher und äußerst positiver Schritt zum bestmöglichen
Hochwasserschutz im Eferdinger Becken. Bei den betroffenen
Absiedlungswilligen, die erst nach dem 1.7.1990 gebaut haben und
bisher um ihre Entschädigung zittern mussten, wird sich eine erste
große Erleichterung breit machen. Die endgültige Entscheidung zu
Absiedelung-JA oder Absiedelung-Nein wird bei den Betroffenen dann ab
21. Oktober fallen können, wenn die Absiedlungszonen im Landtag
beschlossen werden. Im Anschluss daran gibt es am 21. und 22. Oktober
gleich Sprechtage von mir in Alkoven und Ottensheim, um individuelle
Fragen möglichst zeitnah und direkt zu beantworten ", so LR
Anschober.

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