• 26.09.2013, 08:46:33
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BZÖ-Petzner lässt Kärntner SPÖ, ÖVP und FPÖ auffliegen und fordert sie zu Verzicht auf Parteienförderung auf!

BZÖ droht mit Einschaltung der Höchstgerichte

Utl.: BZÖ droht mit Einschaltung der Höchstgerichte =

Wien (OTS) - Nach ihm zugegangenen Informationen aus der Kärntner
Landesregierung, wonach es seitens der Finanzabteilung trotz
Überschreiten der gesetzlichen Wahlkampfkostenobergrenze grünes Licht
für die Auszahlung der Parteienförderung an SPÖ, ÖVP und FPÖ geben
wird, hat der Kärntner BZÖ-Nationalratsabgeordnete Stefan Petzner die
mediale Öffentlichkeit eingeschalten. Nachdem sich diese Information
nach erfolgter Medienrecherche tatsächlich als richtig herausgestellt
hat und die Kärntnerinnen und Kärntner von diesem schamlosen Griff in
den Steuertopf auch bereits erfahren haben, fordert Petzner nun SPÖ,
ÖVP und FPÖ unmissverständlich zum Verzicht auf die Parteienförderung
bzw einer allfälligen Rückzahlung für das Jahr 2014 auf.

SPÖ und ÖVP würden ein Gesetz austricksen, das sie selbst beschlossen
hätten und die FPÖ mache fleißig dabei mit, kritisiert Petzner. "Was
ist das für ein Vorbild für die Jugend, wenn gewählte Politiker und
Parteien offen vorleben, wie man durch Tricks und Schwindeleien
Gesetze aushebelt, um an Geld des Steuerzahlers zu kommen! Ich
fordere SPÖ, ÖVP und FPÖ zum Verzicht auf die Parteienförderung auf,
nachdem alle drei Parteien die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich
überschritten haben!" Anderenfalls werde das BZÖ Kärnten die
Höchstgerichte einschalten, schließlich sei jenes Gutachten des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, auf das sich auch das
Land Kärnten stütze, höchst umstritten. "Experten und selbst die ÖVP
auf Bundesebene sprechen von einem Scheingutachten. Dass sich nun
ausgerechnet die Kärntner ÖVP im trauten Einklang mit SPÖ und FPÖ
genau auf dieses Scheingutachten beruft, ist ja geradezu grotesk! Wir
werden daher im Falle des Falles gegen diese rot-schwarz-blaue
Gesetzesschwindelei zur Abkassiererei rechtlich vorgehen und die
Höchstgerichte einschalten."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

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