Informationen im Bedarfsfall beim Gemeindeamt
Utl.: Informationen im Bedarfsfall beim Gemeindeamt =
Bregenz (OTS/VLK) - Die "Amtliche Wahlinformation" zur
Nationalratswahl am 29. September 2013 ist den Wahlberechtigten in
Vorarlberg heuer erstmals in einem neuen Erscheinungsbild zugesandt
worden. Sollte das Schreiben verloren gegangen oder in der Flut der
Informationen versehentlich weggeworfen worden sein, ist die
Teilnahme an der Wahl trotzdem möglich: Einfach ins Wahllokal gehen
und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Die Information, welches das zuständige Wahllokal ist und wann
bzw. wie lange dieses geöffnet ist, kann im Bedarfsfall beim
Gemeindeamt erfragt werden.
Die auf den Namen der wahlberechtigten Person ausgestellte
"Amtliche Wahlinformation" (auch als Wahlausweis bekannt) enthält
neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die
Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Das Nichtvorhandensein
dieses Papiers ist aber kein Grund für einen Ausschluss von der
Stimmabgabe, wenn im zuständigen Wahllokal ein amtlicher
Lichtbildausweis vorgezeigt wird.
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