• 23.09.2013, 16:27:29
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  • OTS0191 OTW0191

AMA soll rechtliche Möglichkeiten für die Alpbauern nutzen

Alpgipfel im Lebensministerium in Wien

Utl.: Alpgipfel im Lebensministerium in Wien =

Wien (OTS/VLK) - Zur Frage der Alpflächenerhebung fand am Montag, 23.
September 2013, ein Alpgipfel im Lebensministerium in Wien statt.
Ziel war es, auf Grundlage des Rechtsgutachtens der Universität
Innsbruck nochmals alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um für
die Alpbauern in der Alpflächenfeststellung geeignete Lösungen zu
erreichen, berichtet Agrarlandesrat Erich Schwärzler von dem Treffen.

In der Abwicklung der Alpflächenkontrolle werden den Alpbauern
folgende Möglichkeiten eröffnet:
- Wenn der Alpbauer die Flächen mit bestem Wissen und Gewissen
angegeben hat, sollen keine Strafsanktionen verhängt werden.
- Wenn ein Behördenirrtum oder eine unterschiedliche Interpretation
der Alpflächenfeststellung vorliegt, soll die Möglichkeit geschaffen
werden, dass mehrjährige Rückzahlungen verhindert werden.
- Die AMA wurde vom Lebensministerium angewiesen, in solchen Fällen
eine Berufungsvorentscheidung für die betroffenen Alpbauern zu
erlassen.
- Für Fälle, in denen bereits eine Entscheidung des
Lebensministeriums vorliegt, kann die betroffenen Alpe, wenn sie an
der unterschiedlichen Flächenfeststellung keine Schuld trifft, von
der AMA eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.

Landesrat Schwärzler verlangte bei dem Gespräch im
Lebensministerium vor allem auch, dass bei vorhandenen Differenzen
der Alpflächenangaben zwischen der Antragstellung und der
Vor-Ort-Kontrolle der AMA im Jahr 2013 eine Lösung gefunden wird,
damit die Alpbauern nicht wiederum erst nach Einzelfallverfahren mit
großem bürokratischem Aufwand zu ihrem Recht kommen.

Weiters wurde angesprochen, dass bei der Alpflächenfeststellung in
Zukunft auch die Natur- und Landschaftselemente Berücksichtigung
finden müssen und die Alpbauern mit entsprechender Toleranz bei der
Flächenanmeldung bzw. -feststellung die notwendige Sicherheit
erhalten.

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