• 23.09.2013, 13:04:51
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BZÖ-Grosz präsentiert Zehn-Punkte-Justizprogramm

"Kinderschutz zentraler Punkt - Illegale Parteienfinanzierung soll eigener Straftatbestand werden - lebenslang muss auch tatsächlich lebenslang bedeuten"

Utl.: "Kinderschutz zentraler Punkt - Illegale Parteienfinanzierung
soll eigener Straftatbestand werden - lebenslang muss auch
tatsächlich lebenslang bedeuten" =

Wien (OTS) - BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz präsentierte heute
in einer Pressekonferenz ein Zehn-Punkte-Programm für die zukünftige
BZÖ-Justizpolitik. "Diese zehn Punkte sollen in den nächsten fünf
Jahren rasch umgesetzt werden. Das ist unser Justizprogramm, mit dem
wir in künftige Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene in den
Justizausschuss gehen werden. Diese zehn Punkte sind nämlich für
unser österreichisches Rechtssystem mehr als notwendig", zeigte sich
Grosz überzeugt.

"Im Strafrecht ist es schon längst notwendig, wirkliche Adaptierungen
vorzunehmen, aber auch in der Urteilspraxis in der Strafandrohung in
Österreich müssen in mehreren Deliktsgruppen Verbesserungen und
Reformen gemacht werden. Vor allem beim Kinderschutz ist in den
letzten fünf Jahren in Österreich sehr wenig weitergegangen", so
Grosz, der das Justizprogramm in der nächsten Legislaturperiode für
das BZÖ mit den anderen Parteien verhandeln möchte. Als wichtigsten
Punkt im Programm ist eine Stärkung des Kinderschutzes vorgesehen.

1.)Zum Bereich Kinderschutz meinte Grosz, dass es nach wie vor eine
Verjährung von Sexualstraftaten gibt. Es darf daher bei
Sexualstraftaten keine Verjährung mehr geben, da sehr viele Opfer
ihre traumatisierten Erlebnisse erst Jahre später bekanntgeben. Um
Sexualstraftätern auch tatsächlich über Jahre danach auf die Spur zu
kommen, ist diese Verjährungsfrist endgültig abzuschaffen", forderte
Grosz, der auch eine generelle Anzeigenpflicht bei Verdacht einer
Sexualstraftat befürwortete. "Wer etwas sieht, darf nicht schweigen
und auch nicht wegsehen. Das gilt besonders für Ärzte,
Krankenhauspersonal oder Jugendwohlfahrt. Ein wesentlicher Punkt beim
Kinderschutz ist auch, dass es keine bedingte Entlassung von
Sexualstraftätern geben soll", sagte Grosz.

"Besonders der Paragraph 92 StGB ist uns ein besonderer Dorn im Auge:
Das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser
Personen mit Todesfolge kann derzeit nicht lebenslang bestraft
werden. In diesem Fall fordern wir eine Anpassung der Strafandrohung,
dass es sehr wohl zu einer lebenslangen Strafe kommen muss", erklärte
Grosz.

2.) "Wir wollen ein "Strafrecht NEU" und wollen daher
Relation/Gewichtung von Strafandrohungen von Gewalt- und
Vermögenstaten erneuern. Gerade Justizministerin Karl hat auf diesem
Gebiet fünf Jahre in der Pendeluhr verschlafen. Ich will daher, dass
auch Delikte gegen Leib und Leben in Zukunft strenger bestraft
werden. Bei der Strafandrohung und auch in der Urteilspraxis wollen
wir strengere Strafen", so Grosz.

3.) Im Bereich der Korruption möchte das BZÖ eine Stärkung der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Wir wollen einen
Ausbau des Personals mit gleichzeitiger finanzieller Dotation, um
damit die Bekämpfung dieser Delikte stärker angehen zu können.
Weiters wollen wir keine Fußfessel bei Korruption und einen eigenen
Straftatbestand bei illegaler Parteienfinanzierung nach deutschem
Vorbild. (Vorbild Deutschland - § 31d des Gesetzes über die
politischen Parteien/ bis zu drei Jahre)

4.) "Lebenslang muss ein Leben lang bedeuten" "In Österreich ist
nämlich lebenslang nicht lebenslang, sondern bei Mord etwa heißt dies
20-25 Jahre Haft. Das ist eindeutig zu wenig", betonte Grosz.

5.) Zum Familien- und Scheidungsrecht meinte der BZÖ-Justizsprecher,
dass das BZÖ die gemeinsame Obsorge als Regelfall (derzeit
Bewährungsfrist für Väter) wolle. "Wir wollen bei der Scheidung weg
mit der Verschuldungsscheidung und wollen eine Stärkung von
Patchwork-Familien und die Erziehungs- und Mitwirkungsrechte
ausdrücklich ins Gesetz geschrieben".

6.) "Beim Unterhaltsrecht will das BZÖ eine generelle
Unterhaltsbevorschussung in Form einer Direktauszahlung von
Finanzamt. Der Staat kann sich dann beim Unterhaltspflichtigen
regressieren (Höhe: Regelbedarf eines Kindes je nach Alter). Auch
sollen die Unterhaltleistungen endlich zu 50 Prozent absetzbar
gemacht werden".

7.) Zum Mietrecht meinte Grosz, dass es in diesem Bereich zu einer
Komplettreform des gesamten Mietrechts mit dem Ziel der
Vereinheitlichung und Vereinfachung sowie der mittelfristigen
Anpassung privilegierter Mieten kommen muss. "Wir haben die letzten
Jahre im Mietrecht keine Gesamtreform gemacht. Die Menschen müssen
sich endlich wieder an etwas orientieren können. Wir fordern daher
ein gänzlich neues Mietrecht, in dem die gesetzliche Lage allen
OGH-Entscheidungen angepasst werden soll".

8.) "Genug Gezahlt"! Daher auch runter mit den Gerichts- und
Kopiergebühren bei Gericht. "Die Justiz ist kein auf Gewinn
ausgerichtetes Unternehmen. Die Justiz soll Rechtsklarheit schaffen
und nicht Gebühren einheben. 2012 wurden Gerichtsgebühren in der Höhe
von 880 Millionen Euro eingenommen", sagte Grosz.

9.) Ein zentraler Punkt im Bereich "Genug Gezahlt" ist auch, dass bei
einem Freispruch die Kosten von Staat getragen werden. "Im Falle
eines Freispruchs sollen die Verfahrenskosten eines Angeklagten zur
Gänze der Staat übernehmen", forderte Grosz.

10.) Zum Sachwalterrecht meinte Grosz, dass dieses Recht derzeit ein
"reines Versorgungsinstrument von Rechtsanwälten und Gutachtern" ist.
"Das Sachwalterrecht gehört gänzlich reformiert und es muss auch
darüber nachgedacht werden, ob man es nicht gleich gänzlich in der
derzeitigen Form abschafft. Es ist nämlich eine Keule zur
Entmündigung von Personen", stellte Grosz fest.

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