• 20.09.2013, 14:23:19
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ASFINAG widerspricht Behauptungen des Bürgerklubs Tirol - Gurigser & Team

Fehler bei IG-Luft-Anlage bei Vomp war Einzelfall - Sofortige Überprüfung aller Messanlagen schließt weitere Defekte aus

Utl.: Fehler bei IG-Luft-Anlage bei Vomp war Einzelfall - Sofortige
Überprüfung aller Messanlagen schließt weitere Defekte aus =

Innsbruck (OTS) - Zu den heute vom Bürgerklub aufgestellten
Behauptungen rund um Aufgabenbereiche in Tirol hält die ASFINAG fest:
Auch in Wahlkampf-Zeiten appelliert die ASFINAG an Fairness
hinsichtlich der Argumentation und der Wortwahl bei
Fachthemenbereichen. Die Verknüpfung der bereits mehrfach fomulierten
und bekannten Forderungen von Bürgerklub und Transitforum
hinsichtlich der Luftbelastungen im Sanierungsgebiet ist willkürlich
und in der Sache völlig überzogen. Gerade in Tirol leisten die
ASFINAG-Mitarbeiter hervorragende Arbeit. Die ASFINAG zeigt sich
deswegen überzeugt, dass die bislang nachhaltig erfolgreiche,
konstruktive und inhaltliche gute Zusammenarbeit mit Land, Kommunen,
Behörden, Einsatzkräften und Partnern auch durch derartige Aussagen
wie vom Bürgerklub Tirol nicht beeinflusst wird. Die ASFINAG erinnert
deswegen nochmals an die bekannten Fakten:

1. Defekte Zählstelle: Die ASFINAG hat den Defekt in der
IG-Luft-Messanlage bei Vomp von sich aus eingeräumt und nach Erkennen
sämtlichen Beteiligten mitgeteilt. Es handelt sich hier eindeutig um
einen Einzelfall, denn die sofort eingeleitete Überprüfung sämtlicher
Messanlagen hat weitere Defekte dieser Art ausgeschlossen. Damit das
so bleibt, setzt die ASFINAG Sofortmaßnahmen um, die höchste
Datenqualität garantieren: Die Umrüstung auf neue Sensoren wird
beschleunigt und ist in Tirol bereits im Gange, eine neue Software
zur permanenten Überprüfung der Verkehrsdatenqualität ist schon in
der Testphase. Externe Experten überwachen monatlich zusätzlich zu
den ASFINAG-Mitarbeitern die Qualität und Zuverlässigkeit der Daten.
Höchste Datensicherheit besteht österreichweit auch bei sämtlichen
Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen (VBA).

2. Pkw-Flüchtlinge: Die Vignettenpflicht gilt in ganz Österreich für
alle Autofahrer. Das Bundestraßenmautgesetz stellt sicher, dass
jeder, der die Autobahn benützt, gleich behandelt wird. Wer die
Autobahn benützt, kommt auch dafür auf. Mit der Eröffnung der zweiten
Tunnelröhre Pfändertunnel in Vorarlberg und dem damit verbundenen
Ende der Korridorvignette gibt es auch kein Argument mehr für die
bislang bestehende Ausnahme bei Kufstein. Die ASFINAG verweist auf
die Maßnahmen bei Kufstein, um die Verkehrsverlagerungen zu
kompensieren. Hier ist jedoch wichtig, dass ASFINAG, Land Tirol und
Stadt Kufstein an einem Strang ziehen.

3. Lärmschutz: Im europäischen Vergleich liegt Österreich sowohl bei
den Grenzwerten als auch bei den Schutzmaßnahmen an der Spitze. Die
ASFINAG bekennt sich zu ihrer Verantwortung: Alle Projekte werden
streng nach den geltenden Standards und Richtlinien auf Basis
detaillierte Untersuchungen abgewickelt. Die ASFINAG als rein
kundenfinanziertes Unternehmen ist verpflichtet, mit den Einnahmen
sorgfältig umzugehen. Was also über den gesetzlich festgelegten
Schutz geht, muss von Dritten wie zum Beispiel Gemeinden finanziert
werden. Ziel der ASFINAG ist es, die Lebensqualität der Anrainer von
Autobahnen und Schnellstraßen bestmöglich zu erhalten bzw. zu
gewährleisten - das tut die ASFINAG in ganz Österreich für alle
gleich.

4. Rückerstattung Verkehrsstrafen: Strafgelder sind grundsätzlich
gemäß rechtlicher Überlegungen nicht schadenersatzpflichtig. Die
ASFINAG hält fest, dass dem Land Tirol ein Angebot unterbreitet
wurde, das die Übernahme von zwei Drittel des entstandenen Schadens
beinhaltet. Die ASFINAG erkennt jedoch auch aufgrund der
Landesverordnung für IG-Luft und der damit verbundenen Zuständigkeit
eine Verpflichtung beim Land Tirol. Die ASFINAG vertritt die
Rechtsmeinung, dass die zu Unrecht bezahlten Strafgelder nicht
Gegenstand einer möglichen Schadenssumme sind.

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