• 20.09.2013, 13:26:28
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FPÖ - Neubauer/Podgorschek: Wann erfolgtPrüfung der BAWAG - PSK SWAP-Geschäfte durch die Finanzmarktaufsicht?

FPÖ-Antrag soll Finanzministerin Fekter zum Handeln bewegen

Utl.: FPÖ-Antrag soll Finanzministerin Fekter zum Handeln bewegen =

Wien (OTS) - "Die Stadt Linz wird unter anderem vom Rechnungshof
wegen ihres verlustreichen SWAP-Geschäftes mit der BAWAG-PSK heftig
kritisiert. Bei dem SWAP-Geschäft geht es um ein 2007 abgeschlossenes
riskantes Geschäft auf Basis des Schweizer Franken, das aktuell
inklusive Zinsen einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde
Euro angehäuft hat. Derzeit befassen sich das Handelsgericht Wien
sowie das Landesgericht Linz mit dem Fall", berichtet heute der
Linzer FPÖ-NAbg. Werner Neubauer.
In einem aktuellen Prüfbericht des Rechnungshofes wird unter anderem
das Fehlen des Vier-Augen-Prinzips und eines professionellen
Risikomanagements bemängelt. Weiter wird von den Prüfern beanstandet,
dass die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss
vorgelegten Berichte unvollständig und nicht sachgerecht waren.
Ausschussmitglieder und andere Entscheidungsträger hätten es
verabsäumt, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte nachzugehen.
Für alle Derivate hätten die erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse
oder eine Genehmigung der Landesregierung gefehlt. "Die Prüfer
konnten sich allerdings nur auf Unterlagen der Stadt stützen, daher
konnte die Rolle und die Verantwortung der BAWAG wiederum nicht
geklärt werden", kritisiert FPÖ-Finanzsprecher NAbg. Elmar
Podgorschek. Die Prüfung der BAWAG durch die Finanzmarktaufsicht
sieht Podgorschek als unumgänglich.
Aus zwei diesbezüglichen Anfragebeantwortungen der Finanzministerin
geht sinngemäß hervor, dass eine Beauftragung der FMA mit einer
Prüfung gem. § 16 Abs. 4 FMABG nur "besonders begründeten
Ausnahmefällen" vorbehalten sei und dass den Experten des Hauses die
Einschätzung obliege, ob ein "besonders begründeter Ausnahmefall"
vorliegt oder nicht. "Das Finanzministerium behält sich hier die
alleinige Entscheidungshoheit vor, was wir so nicht akzeptieren
können. Weiter stellt sich für mich die Frage, wann denn dann ein
"besonders begründeter Ausnahmefall" vorliegt, wenn nicht beim
fahrlässigen Verzocken von einer halben Milliarde Steuergeld, die
unweigerlich die Pleite der Stadt Linz zur Folge hätte", so Neubauer.
"Mitte August 2013 hat die FMA dem Bürgermeister der Stadt Linz auf
ein Schreiben, in dem dieser um eine Sonderprüfung der BAWAG
anlässlich des SWAP-Geschäftes (SWAP-Ref.Nr. 4175) ersucht, lediglich
geantwortet, dass man die übermittelten Unterlagen prüfen werde und
sich daraus ergebende neue Erkenntnisse selbstverständlich der
Aufsichtstätigkeit zugrunde legen und im Rahmen der
aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen werde", erklärte
Pogdorschek.
Neubauer und Podgorschek verlangen daher die vollständige Aufklärung
der Vorgänge rund um das SWAP-Geschäft 4175 der Stadt Linz und
stellten daher im Nationalrat folgenden Entschließungsantrag:
"Die Bundesministerin für Finanzen wird ersucht, die FMA umgehend mit
einer Prüfung der BAWAG nach § 16 Abs. 4 FMABG in Bezug auf den SWAP
4715 mit der Stadt Linz zu beauftragen. In dieser Prüfung sollen
insbesondere die Punkte des Imo-Gutachtens, die sich mit der Rolle
der BAWAG PSK beschäftigen sowie die Frage, ob die
Absicherungsgeschäfte, welche die Grundlage des entstandenen Schadens
sind, auch wirklich in dieser Form notwendig gewesen wären, geprüft
werden."

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