- 20.09.2013, 10:57:05
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Psychotest für Jäger jetzt!
Österr. Tierschutzverein fordert verpflichtende psychologische Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Jäger, die diese psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen
Utl.: Österr. Tierschutzverein fordert verpflichtende psychologische
Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Jäger, die diese
psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen =
Wien (OTS) - Serie dramatischer Unfälle im Zusammenhang mit Jägern
reißt nicht ab. Tod von 4 Menschen ist tragischer Höhepunkt.
Aufgrund des Ausmaßes der Tragödie und aus Rücksicht auf die
Familien der Ermordeten hat sich der Österreichische Tierschutzverein
bisher noch nicht an der nun in der Öffentlichkeit entbrannten
Diskussion zum Thema "Jäger und Gefährdungspotential" beteiligt. Mag.
Christian Hölzl, Sprecher des Vereins: "Wir sind in großer Trauer und
mit unseren Gedanken bei den Hinterbliebenen. Nachdem wir aber nach
dem aktuellen Vorfall erneut als Anlaufstelle für verängstigte
Menschen agieren, wollen wir nun unsere langjährige Forderung
wiederholen, dass das Waffengesetz, das die Jäger aus nicht
nachvollziehbaren Gründen privilegiert, dringend repariert gehört."
Psychisch kranke Jäger dürfen weiterhin auf die Pirsch - und
das legal
Die Fakten sind alarmierend: Obwohl die mehr als 120.000
Jagdkartenbesitzer in Österreich für die meisten Unfälle im
Zusammenhang mit Waffen verantwortlich sind, genießen Jäger ein sehr
fragwürdiges Privileg. Grundsätzlich benötigen ÖsterreicherInnen für
den Besitz bzw. das Führen von Waffen eine behördliche Genehmigung
(Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) und müssen sich dazu - völlig zu
Recht - einer psychologischen Verlässlichkeitsuntersuchung
unterziehen. Das gilt nicht für die Jägerschaft: Jäger erlangen den
Waffenschein entweder ohne Nachweis über ihre psychologische Eignung
oder jagen überhaupt - ganz legal - ohne Waffenpass. Für die
Erlangung einer Jagdkarte reicht die bestandene Jagdprüfung.
Diese Ungleichbehandlung ist laut Hölzl nicht nachvollziehbar:
"Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses
spielt die sog. "Verlässlichkeit" des Antragstellers eine zentrale
Rolle. Das Waffengesetz verlangt von den Antragstellern ein
psychologisches Gutachten. Damit muss nachgewiesen werden, dass man
z.B. bei Stress nicht dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen
oder diese leichtfertig zu verwenden. Es ist sachlich nicht
gerechtfertigt, dass Jäger davon ausgenommen sind."
Gesetzgeber und Behörde öffnen hiermit dem Missbrauch Tür und
Tor - ein Skandal!
Neben der "Verlässlichkeit" müssen Antragsteller nach dem
Waffengesetz als weitere Voraussetzung noch einen "Bedarf am Führen
einer Schusswaffe der Kategorie B" nachweisen. Ein Waffenpass kann
demnach grundsätzlich nur Personen ausgestellt werden, die einer
entsprechenden Bedrohung, also besonderen Gefahren ausgesetzt sind
(z.B. Wachdienst).
Dieses letzte Hindernis auf dem Weg zur Erlangung eines
Waffenpasses und somit zum legalen Führen genehmigungspflichtiger
Waffen räumt mittlerweile ein Erlass des Bundesministeriums für
Inneres den Jägern aus dem Weg. Nach diesem Erlass können Jäger
diesen "Bedarf" auch glaubhaft machen, wenn sie "die Jagd zumindest
zeitweise ausüben und dafür auch genehmigungspflichtige Schusswaffen
der Kat. B für eine zweckmäßige Jagdausübung benötigen".
Für die Waidmannschaft ist somit die sonst geforderte "Bedrohung"
keine Voraussetzung mehr. In der Praxis reicht eine Bestätigung des
zuständigen Landesjagdverbandes, wonach der antragstellende Jäger
diese Schusswaffen für die zweckmäßige Jagd benötigt.
Eine aktuelle Studie der Universität New York stellt fest, dass
viele Waffen eine Nation nicht sicherer machen. Im Gegenteil: Die
Todesrate steigt mit der Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen.
Auffallend: In Österreich ist die Todesrate ist drei Mal so hoch wie
in Deutschland.
Das von Jägern ausgehende Gefahrenpotential ist enorm
Hölzl weiter: "Was wir wollen, ist eine sachlich geführte
Diskussion, selbstverständlich auch mit der Jägerschaft. Diese zeigte
sich aber trotz der nicht abreißenden Serie an Vorfällen mit Jägern
nicht gesprächsbereit."
Die Bevölkerung und die Politik sind sich nicht bewusst, dass es
offenbar weit mehr schwarze Schafe unter den Jägern gibt, als bisher
angenommen. "Manche sind krank, andere wiederum wollen auf Alkohol
bei der Jagd nicht verzichten. Immerhin hat besaß auch im aktuellen
Fall der Täter sechs Schusswaffen legal. Dabei muss es doch gerade
den Jägern, die Vernunft walten lassen, ein Anliegen sein, psychisch
Kranke oder Unbelehrbare aus dem Verkehr zu ziehen", schüttelt Hölzl
den Kopf.
Aufgrund des von schießwütigen Jägern ausgehenden
Gefährdungspotentials für Menschen und Tiere fordert der
Österreichische Tierschutzverein:
Die Gleichstellung von Jägern mit anderen Waffenbesitzern im
Waffengesetz. Somit die Einführung einer verpflichtenden
psychologischen Verlässlichkeitsprüfung für Jagdanwärter und Jäger,
die die psychologische Eignung offensichtlich nicht mehr besitzen.
Außerdem die Festlegung einer Null-Promille-Grenze bei der Jagd in
den einzelnen Jagdlandesgesetzen; ein Zuwiderhandeln muss den
sofortigen Entzug der Jagdkarte zur Folge haben.
Und eine regelmäßige Augenkontrolle bei Jägern ab 50 Jahren
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