• 12.09.2013, 12:54:40
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AK Kaske: Studienförderung dringend reformieren

AK unterstützt Forderungen der Hochschulkonferenz nach Stipendienreform

Utl.: AK unterstützt Forderungen der Hochschulkonferenz nach
Stipendienreform =

Wien (OTS) - "Die Erhöhung und der Ausbau der Studienbeihilfen sind
längst überfällig", sagt AK Präsident Rudi Kaske anlässlich der
heutigen Präsentation des Berichts der Arbeitsgruppe der
Hochschulkonferenz "Soziale Absicherung Studierender". Kaske fordert
von der neuen Bundesregierung eine umfassende Stipendienreform.

Obwohl die Anzahl der Studierenden stark gestiegen ist, ist die
Zahl der BezieherInnen von Stipendien gesunken. Nur noch knapp 15
Prozent der Studierenden erhalten ein reguläres Stipendium. Das
belegt die jüngste Studierendensozialerhebung. Ein Hauptgrund für den
Rückgang ist die "kalte Progression", da die Fördersätze und
Grenzwerte seit 2007 nicht mehr angehoben wurden.

Ein weiterer Problempunkt ist die Höhe der Beihilfe. Aktuell
beträgt sie im Schnitt 272 Euro pro Monat und liegt damit deutlich
unter der Höchststudienbeihilfe von 674 Euro im Monat.

Aus AK-Sicht ist zudem zu kritisieren, dass aufgrund des
Steuersystems Kinder von Landwirten und Selbstständigen eine deutlich
höhere Bezugsquote aufweisen und auch höhere Beihilfen erhalten als
studierende Arbeiterkinder. So erhielten 43 Prozent der studierenden
Kinder von Landwirten eine "normale" Studienbeihilfe, bei den
Arbeiterkindern waren es nur 26 Prozent. "Doch gerade die
Studienchancen von Kindern aus ArbeitnehmerInnenfamilien, aber auch
von Studierenden am zweiten Bildungsweg hängen stark von einem guten
System ab. Eine Novelle des Studienförderungsgesetzes muss daher so
rasch als möglich erfolgen", betont der AK Präsident.

Die Forderungen der AK im Detail:

+ Eine Anhebung der Stipendienhöhen und des
Einkommensberechnungsschemas gemäß der Lohn- und Preisentwicklung

+ Eine Reform der Einkommensberechnung im Sinne der Gleichbehandlung
von Kindern von unselbstständig Erwerbstätigen gegenüber Kindern von
Landwirten und Selbstständigen - etwa durch eine deutliche Anhebung
der Freibeträge für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

+ Verbesserungen beim Selbsterhalter-Stipendium - etwa durch eine
Anhebung der Altersgrenze auf zumindest 40 Jahre

+ Verbesserte Informationen und Abbau von gesetzlichen Hürden für
die Studierenden - etwa bei den Bestimmungen zum Studienwechsel

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