• 09.09.2013, 09:22:25
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Umweltdachverband: B50 "Umfahrung Schützen" landet bei den Höchstgerichten!

Umweltsenat erkennt Umweltdachverband keine Parteistellung zu - nun entscheidet der Verfassungsgerichtshof

Utl.: Umweltsenat erkennt Umweltdachverband keine Parteistellung zu
- nun entscheidet der Verfassungsgerichtshof =

Wien (OTS) - UWD fordert UVP zur Prüfung der Auswirkungen auf
Schutzgebiete, Grundwasser und Luftgüte
- Appell an LH Niessl: Stoppen Sie die ökologisch fatale und
ökonomisch sinnlose Umfahrungsstraße und investieren Sie stattdessen
in ein strategisches Verkehrskonzept!

"Der Umweltdachverband brachte letzten Donnerstag gegen das
Umfahrungsprojekt "B50 - Umfahrung Schützen am Gebirge" Beschwerde
beim Verfassungsgerichtshof ein. Das Höchstgericht wird nun darüber
zu entscheiden haben, ob der Umweltsenat in seiner Rechtsansicht, dem
Umweltdachverband komme keine Parteistellung zu, um die
Nichtdurchführung einer offensichtlich gebotenen
Umweltverträglichkeitsprüfung zu bekämpfen, recht behält oder eben
nicht", erklärt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes. Es wird die erste Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs zu einer solchen Rechtsfrage sein, dennoch
ist Heilingbrunner überzeugt: "Es bestehen hohe Erfolgschancen, dass
der VfGH den Bescheid des Umweltsenats kippt. Die Aarhus-Konvention
räumt Mitgliedern der Öffentlichkeit, wozu insbesondere auch
Umweltorganisationen zählen, das Recht auf Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten ein. Der EU-Gesetzgeber hat dies bei der
UVP-Richtlinie bereits weitestgehend berücksichtigt. Nur Österreich
hinkt hier unionsrechtswidrig hinten nach!"

Parteistellung zu UVP-Entscheidung eindeutig gegeben

"Erst 2012 hat Österreich in Folge eines
EU-Vertragsverletzungsverfahrens diesen Umsetzungsmangel kompensiert
und Umweltorganisationen ein Recht auf nachträgliche Überprüfung von
UVP-Feststellungsentscheidungen eingeräumt. Uns wäre daher schon
2010, zum Zeitpunkt des negativen Feststellungsbescheids über die
Durchführung einer UVP des Landes Burgenland, ein Recht auf
Überprüfung zugestanden. Als übergangene Partei gebührt uns somit ein
nachträgliches Berufungsrecht. Die Entscheidung des Umweltsenats, wir
hätten keine Parteistellung, da dieses Recht de facto erst seit
August 2012 existiert, ist völlig unhaltbar!", erläutert
Heilingbrunner.

B50 zerstört wertvolle Naturschätze und Jahrhunderte alte Kulturgüter

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass für dieses verkehrs-,
umweltpolitisch und wirtschaftlich widersinnige Landesstraßenprojekt
KEINE Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, obwohl
die Trassenführung einen gravierenden Eingriff in wertvolle
Lebensräume mehrerer Schutzgebiete - besonders hervorzuheben ist das
potenzielle Natura 2000-Gebiet "Nordöstliches Leithagebirge" - sowie
in die Umweltschutzgüter Wasser und Boden bedeutet", so
Heilingbrunner weiter. Darüber hinaus gefährden die Bauarbeiten
aktuell in hochgradiger Weise wertvolle archäologische
Kulturdenkmale. Das bestätigen auch jüngste Funde der ExpertInnen des
Vereins PannArch, die Kulturgüter von höchstem archäologischem Wert
von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter gefunden haben. Unzählige
Keramikfunde bekunden die fast durchgehende Siedlungsgeschichte am
Rande des Leithagebirges von der Jungsteinzeit bis in die Römerzeit.
Zu den Funden zählten u. a. ein Kindersarkophag aus Sandstein, einige
teils unversehrte Keramikgefäße und Münzen aus der Mitte des 16.
Jahrhunderts.

Burgenland braucht strategische, überregionale Verkehrsplanung!

"Darüber hinaus stützt sich die Notwendigkeit der Umfahrungsstraße
auf völlig falsche Zahlen. Während Landesrat Bieler eine
Verkehrsbelastung des Orts Schützen von 17.000-19.000 KFZ/Tag
kolportiert, zeugen die Verkehrszählungen, die von unserer Seite über
den Sommer durchgeführt wurden, von einem durchschnittlichen
KFZ-Aufkommen von lediglich rund 8.000-10.000 Fahrzeugen pro Tag. Es
wird hier mit völlig verfälschten Daten operiert und über die Umwelt
im wahrsten Sinn des Wortes drüber gefahren. Das Burgenland braucht
endlich eine strategische Verkehrsplanung anstatt unsinniger ad
hoc-Straßenbauprojekte. Der Umweltdachverband wird diesbezüglich
selbst das Steuer in die Hand nehmen und eine Verkehrsstudie in
Auftrag geben, die nächstes Frühjahr präsentiert werden kann. Wir
fordern LH Niessl erneut und mit aller Eindringlichkeit auf, dieses
Projekt sofort zu stoppen", so Heilingbrunner abschließend.

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