- 06.09.2013, 12:54:16
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Bestatter: Pietätvoller Umgang mit Verstorbenen und Vertrauen der Hinterbliebenen Basis unserer Arbeit
Bestattungsunternehmen an Beseitigung von gesetzlichen Grauzonen sehr interessiert - Mitarbeit an neuen transparenten Regelungen zugesagt
Utl.: Bestattungsunternehmen an Beseitigung von gesetzlichen
Grauzonen sehr interessiert - Mitarbeit an neuen transparenten
Regelungen zugesagt =
Wien (OTS/PWK614) - In Bezug auf die aktuelle mediale Diskussion
über die Einäscherung von Verstorbenen und den Umgang mit Zahngold
oder Prothesen weist der Bundesverband der Bestatter darauf hin, dass
die Bestattungsunternehmen grundsätzlich auf Basis der geltenden
Gesetze handeln. Ihre Tätigkeit sei, den Leichnam auf die Kremation
vorzubereiten und ihn dann an ein Krematorium zu übergeben. Dieses
hat dann die verschlossene Urne mit der Asche etwa an ein befugtes
Bestattungsunternehmen oder an einen Berechtigten zu übergeben.
Eduard Schreiner, Bundesinnungsmeister der Bestatter: "Der
pietätvolle Umgang mit den Verstorbenen und das Vertrauen der
Hinterbliebenen sind die wichtigsten Eckpunkte unserer
Dienstleistung, unserer Tätigkeit. Daher sehen auch wir Bestatter die
Notwendigkeit, die bestehenden Rechtsbestimmungen zu überarbeiten, um
noch transparentere Regelungen, zu finden. Ich sage es ganz klar: Die
Bestatter üben ihren Beruf gewissenhaft mit Sorgfalt und Pietät aus.
Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.
Standeswidriges Verhalten, dass das Ansehen des Berufsstandes
beeinträchtigt, wird auch geahndet."
Zwar müsse eine Trennung zwischen den verschiedenen
Dienstleistungen - Bestatter, Krematorien, Totengräber - gemacht
werden, die jeweils unterschiedlichen Richtlinien und Gesetzen
unterliegen, letztlich seien aber natürlich alle an absoluter
Korrektheit interessiert. Für die Bestatter gilt, jegliche seiner
Dienstleistungen hat den Erfordernissen der Pietät sowie den
allgemeinen Anstandserwartungen zu entsprechen. Schreiner: "Wir
werden nun gemeinsam mit den Betreibern von Krematorien versuchen,
eine bundesweite gesetzliche Regelung ohne Grauzonen zu erarbeiten."
Unklar sei derzeit etwa die Rechtsfrage, ob Goldzähne und Prothesen
zum Nachlass zählen oder der Verstorbene das Anrecht hat, damit
bestattet zu werden. Schreiner: "Das muss gesetzlich im Sinn von
Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein für alle Mal geklärt werden.
An der Erarbeitung dieser Regelungen werden wir uns aktiv
beteiligen."
Vage "Anschuldigungen" gegen Bestatter, welche im Zug der medialen
Debatte erhoben wurden, werden von Schreiner klar zurückgewiesen.
Diese entstehen deshalb, weil in der Debatte zwischen den
Dienstleistungen der Bestatter, der Krematorien oder der Totengräber
kaum Unterschiede gemacht werden. Rechtlich, aber auch praktisch
handelt es sich um drei unterschiedliche, voneinander getrennte
Dienstleistungen.
Schreiner: "Für mich wäre es auch höchst an der Zeit, dass der
Gesetzgeber alle Dienstleister im Bestattungswesen in der
Gewerbeordnung zusammenführen würde. Dadurch wäre sichergestellt,
dass alle denselben standesgemäßen Regelungen unterliegen." (RH)
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