OLG Wien gibt VKI bei Verbandsklage gegen T-Mobile Recht
Utl.: OLG Wien gibt VKI bei Verbandsklage gegen T-Mobile Recht =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen T-Mobile eine
Verbandsklage gegen eine Klausel in den Vertragsbedingungen von
"tele.ring", wonach der Kunde, wenn er vor Ablauf der vereinbarten
Mindestvertragsdauer kündigt, neben des gesamten bis Ende der
Vertragsdauer aushaftenden Entgeltes auch noch zusätzlich eine
"Abschlagszahlung" von 80 Euro zu zahlen hätte. Das Oberlandesgericht
Wien gab dem VKI Recht, hat aber auch die ordentliche Revision für
zulässig erklärt.
Die Mobilfunkanbieter werben häufig mit "Gratis-Handys" und
verlangen im Gegenzug eine Verpflichtung des Kunden, sich für eine
Mindestdauer von 24-30 Monaten an den Mobilfunkvertrag zu binden.
Kündigt man vorzeitig, dann wird man vertraglich verpflichtet, das
monatliche Entgelt in voller Höhe bis zum vereinbarten Vertragsende
zu bezahlen. Das soll die Kosten des "Gratis-Handys" hereinbringen.
Tele.ring hat nun - wie andere Anbieter auch - zusätzlich in
seinen Bedingungen vorgesehen, dass Kunden, die vorzeitig kündigen,
auch noch eine "Abschlagszahlung" von 80 Euro erbringen sollen.
Diese Klausel sieht das Oberlandesgericht Wien nun als
überraschend und als gröblich benachteiligend an.
Es sei für Kunden überraschend, dass sie - nach diesen Bedingungen
- bei Verzicht auf einen Teil der Leistung (durch vorzeitige
Kündigung) durch die "Abschlagszahlung" mehr bezahlen müssen, als
jene Kunden, die die gesamte Leistung (bis zum Ablauf der
Mindestvertragsdauer) in Anspruch nehmen.
Laut dem OLG Wien habe die beanstandete "Abschlagszahlung" einzig
den Zweck, den nicht vertragstreuen Kunden zu "bestrafen". Da der
"Abschlagszahlung" nicht die Funktion eines Schadensausgleiches
zukomme, sei diese Regelung auch gröblich benachteiligend und damit
unwirksam.
"Kein Mensch versteht, weshalb man bei vorzeitiger Kündigung eines
Mobilfunkvertrages neben dem vollen Entgelt bis zum Vertragsende auch
noch eine Abschlagszahlung zahlen soll", bekräftigt Dr. Peter Kolba,
Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Es ist erfreulich, dass die
Gerichte mit dieser Kunden-Abzocke nun Schluss machen!"
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist kostenlos auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
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