• 02.09.2013, 13:22:01
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  • OTS0165 OTW0165

"Vor dem Studium kommt das Inskribieren" - Einheitliche Inskriptionsfrist endet am 5. September

Minister Töchterle besuchte mit Vizerektorin Hinterstoisser "Studienzulassung" an der BOKU - umfassendes Informationsangebot, ua. www.studienbeginn.at

Minister Dr. Karlheinz Töchterle besucht mit
Vizerektorin Dr. Barbara Hinterstoisser "Studienzulassung" an der
BOKU

Utl.: Minister Töchterle besuchte mit Vizerektorin Hinterstoisser
"Studienzulassung" an der BOKU - umfassendes
Informationsangebot, ua. www.studienbeginn.at =

Wien (OTS) - "Vor dem Studium kommt das Inskribieren" - nach der
erfolgreich bestandenen Bewährungsprobe im Vorjahr gilt die
österreichweit einheitliche Inskriptionsfrist diesen Herbst zum
zweiten Mal: Für den erstmaligen Beginn eines Bachelor- oder
Diplomstudiums endet sie am 5. September. Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle nahm dies zum Anlass,
heute die "Studienzulassung" an der Universität für Bodenkultur Wien
(BOKU) zu besuchen, um sich vor Ort gemeinsam mit Vizerektorin Dr.
Barbara Hinterstoisser ein Bild von der umfassenden Informations- und
Beratungstätigkeit zur Inskriptionsfrist zu machen. Töchterle
unterstricht dabei die "verbesserte Planbarkeit für die
Universitäten, die Studierenden und Lehrenden zugutekommt".
"Insbesondere für Lehrveranstaltungen wie Laborübungen oder
Exkursionen ist es für die Planung wichtig, frühzeitig die
Teilnehmer/innenzahlen verfügbar zu haben", so Vizerektorin
Hinterstoisser.

Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeitete Regelung wird von einem
entsprechenden Informations- und Serviceangebot begleitet, um
(angehende) Studierende rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen.
Neben den verschiedenen Maßnahmen an den Universitäten bietet die
Homepage www.studienbeginn.at einen guten Überblick. Die im Vorjahr
beschlossene Neuregelung der Inskription sieht vor:
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung (nicht also
Fortsetzung des Studiums) zu einem Bachelor- oder Diplomstudium bis
5. September.
- Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen oder
Eignungstests werden aufgrund des dadurch benötigten Zeitaufwands
eigene Fristen festgelegt (zB Psychologie, Publizistik, Medizin,
Kunststudien, Sport).
- Die Nachfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder
Diplomstudium endet am 30. November
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November

Der klar definierte Ausnahmekatalog, um Härtefälle zu vermeiden:
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der
Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium,
sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August,
für das Sommersemester erst nach dem 1. Februar vorliegt;
- Erlangung der Allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester
erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 1.
Februar;
- bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines
freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August bzw. 1. Februar
der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der
Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist
abgebrochen oder unterbrochen wurde;
- Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die
Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad
des Versehens trifft;
- Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder
Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen
Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;
- Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus
zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen
Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWF

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