• 22.08.2013, 15:39:15
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Klare, verbindliche und vor allem einheitliche Richtlinien für Datenschutz im Gesundheitssystem gefordert

NÖ Ärztekammer hat schon immer vor Datenhandel und Datenmissbrauch gewarnt. Der gegenständliche Skandal ist jedoch nur ein Vorbote von dem, was uns mit ELGA blüht.

Utl.: NÖ Ärztekammer hat schon immer vor Datenhandel und
Datenmissbrauch gewarnt. Der gegenständliche Skandal ist
jedoch nur ein Vorbote von dem, was uns mit ELGA blüht. =

Wien (OTS) - "Bereits im Mai 2012 hat die NÖ Ärztekammer ihre
Mitglieder in der gegenständlichen Angelegenheit davor gewarnt,
anonymisierte Patientendaten weiterzugeben", so Dr. Gerrit Loibl,
geschäftsführender Vizepräsident der NÖ Ärztekammer. "Dass es etwa
zwei Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte trotzdem getan
haben, liegt nicht im Verantwortungsbereich der NÖ Ärztekammer
sondern alleine bei den betroffenen Ärztinnen und Ärzten", so Dr.
Loibl weiter. "Wir wissen ja nicht einmal, welche Ärztinnen und Ärzte
aus Niederösterreich beteiligt sind und haben hier keinerlei
Möglichkeit einzuschreiten. Wenn das Patientenanwälte nicht wissen
und uns als Kammervertreter trotzdem dafür Vorwürfe machen, dann
sollte man sie austauschen und stattdessen Juristen einsetzen, die
das Ärztegesetz kennen."

NÖ Ärztekammer hat die Gefahr immer gesehen und davor gewarnt

Die NÖ Ärztekammer hat sich immer vehement gegen die Gefahr des
Datenhandels allgemein und speziell rund um ELGA ausgesprochen. "Vor
allem die Behauptung bezüglich der angeblichen Doppelmoral der
Ärztekammer ist daher vehement zurückzuweisen, da wir ja als
Vertreter der Institution nicht die Verantwortung für ein eventuelles
Fehlverhalten einzelner Mitglieder tragen", so Vizepräsident Dr.
Loibl.

Spannend ist aus seiner Sicht aber auch, dass sich die politische
Hetzjagd ausschließlich gegen die Ärzteschaft als Ganzes und die
Ärztekammer richtet, obwohl sich andere in einer ungleich größeren
Dimension an der Datenweitergabe beteiligt haben. "Etwa ein Drittel
der Apotheken und die Hälfte der Spitäler sind in diesen angeblichen
Skandal involviert. Die ausschließliche extreme Vorverurteilung der
gesamten Ärzteschaft und der Ärztekammer ist daher überhaupt nicht
angebracht, weil es sich unter diesem Blickwinkel nur um Einzelfälle
handelt, die in der ganzen Angelegenheit vom Volumen her überhaupt
keine Rolle spielen."

Noch ist unklar, ob die Datenweitergabe verboten war

Aus derzeitiger Sicht ist auch überhaupt noch nicht klar, ob eine
Datenweitergabe wie im gegenständlichen Fall überhaupt verboten ist
und welche Daten tatsächlich weitergegeben wurden. "Auch hier steht
fest, dass die Ärztekammer keinerlei Möglichkeit zur Verfolgung oder
Prüfung der vorliegenden Beschuldigungen hat. Die Ärztekammer hat
auch keinen Einfluss auf Gesetzgebung und ist auch keine
Kontrollinstanz, ob Gesetze eingehalten werden." Die ständigen
Warnungen der Ärztekammer vor den Möglichkeiten des Datenmissbrauchs
wurden jedoch in der Vergangenheit immer wieder ignoriert. "Doch
dieser Skandal ist letztendlich die Bestätigung unserer Bedenken,
aber leider nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was uns mit ELGA
droht", so Dr. Loibl weiter.

NÖ Ärztekammer fordert gleiches Recht für alle

Ausschließlich der Gesetzgeber ist in dieser Frage jedenfalls
zuständig und daher gefordert, klare Regeln zu schaffen und auch
deren Überprüfung sicherzustellen. "Dass man für die eigenen
Versäumnisse den schwarzen Peter immer der Ärzteschaft pauschal
zuschiebt, ist nicht in Ordnung." Und selbstverständlich sollte auch
der Gesetzgeber mitsamt seinen Organen als Spitalsbetreiber die
einschlägigen Gesetze einhalten müssen. "Es kann nicht sein, dass in
Sachen Datenschutz für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte andere
Regeln gelten als beispielsweise für die Bundesländer in ihrer
Funktion als Spitalserhalter."

Nun sind die Juristen gefragt. "War die Datenweitergabe illegal,
dann müssen die Betroffenen natürlich zur Verantwortung gezogen
werden. Wenn es also Konsequenzen für die beteiligten Ärztinnen und
Ärzte geben sollte, dann müssen selbstverständlich vergleichbare
Konsequenzen auch für die betroffenen Apotheker, Krankenhausmanager
und unter Umständen auch für die für die Krankenhäuser
verantwortlichen Politiker gelten. Wer also Kassenvertragskündigungen
in Erwägung zieht, muss auch vom Entzug von Apothekenkonzessionen,
der Kündigung leitender Spitalsmitarbeiter und vom Rücktritt der
verantwortlichen Landespolitiker sprechen, so Vizepräsident Dr. Loibl
abschließend.

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