• 20.08.2013, 08:12:45
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SWAP-Affäre Linz: Finanzexperte von Collatio bestätigt angewandte Bankpraktiken bei Stadt Linz

Wien (OTS) - Nicht nur die BAWAG, sondern auch eine Reihe von anderen
Banken hätte versucht, gezielt bei Kommunen komplexe Derivate und
Spekulationspapiere an den Mann zu bringen. Dies erklärte der Wiener
Finanzexperte Rainer Stich, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens
Collatio. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, Gemeinden zu
beraten, die bei Spekulationsgeschäften Verluste erlitten haben. Er
könne sich der Forderung nach Untersuchung der Bankenpraktiken nur
anschließen, betonte Stich. Bekanntlich ist im Zusammenhang mit den
Spekulationsverlusten der Stadt Linz ein internes Vorstands-Protokoll
aufgetaucht, nach dem die BAWAG verstärkt Geschäfte mit Kommunen
abschließen wolle, um damit Geld zu verdienen. Im Protokoll heißt es,
die Gemeinden besäßen ein "meist inhomogenes Know-how."

Verdienst der Bank als Schlüssel

Grundlage für die Ermittlung der tatsächlichen Ursachen von
Spekulationsverlusten von Gemeinden sei die Feststellung, wie viel
die Banken mit den Finanzgeschäften verdient haben, betont Stich.
Sind die dabei erzielten Margen nämlich nicht marktkonform, gibt es
bei den Banken einen Interessenskonflikt. Wurde dieser bei Abschluss
des Geschäftes nicht offen gelegt, so stehen die rechtlichen Chancen
auf Schadensersatz sehr gut, betont der Collatio-Berater. Eine Reihe
von Gemeinden hätten auf diesem Wege verloren geglaubtes Geld auf
außergerichtlichem Wege zurückholen können.

Die Frage nach den Erträgen der Bank aus den strittigen
Finanzgeschäften der BAWAG mit der Stadt Linz wird jedenfalls auch in
diesem Fall Licht ins Dunkel bringen, betont Stich. Er gehe davon
aus, dass der Rechtsvertreter der Stadt Linz, Mag. Lukas Aigner, bei
der Befragung des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors und jetzigen
Generaldirektors der Nationalbank, Ewald Nowotny, dieses Thema
aufgreifen werde. Nach seiner Erfahrung müssten nämlich bei
Geschäften in diesen Dimensionen Risiko-und Ertragshöhe vom Vorstand
genehmigt werden, betont Stich. Er gehe weiters davon aus, dass
Gutachten dafür eingeholt wurden und zeitgerecht im Gerichtsverfahren
offengelegt werden.

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