- 19.08.2013, 16:22:27
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AK: Wer Flexibilisierung sagt, meint den Wegfall von Zuschlägen für Überstunden
Wien (OTS) - Nach geltendem Recht ist bei Überschreiten der täglichen
oder wöchentlichen Normalarbeitszeit für jede Arbeitsstunde ein
Zuschlag von 50 Prozent zu zahlen. Grundsätzlich bedeutet das, dass
ab der 9. Stunde pro Tag oder ab der 41. Stunde pro Woche der
Zuschlag fällig wird. Schon jetzt gibt es im Rahmen verschiedener
Arbeitszeitmodelle die Möglichkeit die zuschlagsfreie
Tagesarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden und die zuschlagsfreie
Wochenarbeitszeit im Rahmen von Durchrech-nungsmodellen auf bis zu 50
Stunden auszuweiten. Für besondere Arbeitsformen wie Schichtarbeit
oder bei Vorliegen eines erheblichen Anteils an Bereitschaftszeit
sind sogar längere zuschlagsfreie Tages- und/oder Wochenarbeitszeiten
erlaubt. In der aktuellen Diskussion um eine weitere
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts geht es vor allem um die
Ausweitung der Tages- und Wochenarbeitszeit und - damit verbunden -
um die Verlagerung der "Durchrechnungs-Kompetenz" von der
kollektivvertraglichen auf die betriebliche Ebene. "Wer
Flexibilisierung sagt, meint im Kern den Wegfall von Zuschlägen für
Überstunden", sagt der Leiter der AK Abteilung Sozialpolitik Josef
Wöss.
Die Umsetzung der Forderung nach einer Erhöhung der täglichen und
wöchentlichen Arbeitszeit (etwa auf 12 oder 42 Stunden) würde massive
Entgelteinbußen der Beschäftigten mit sich bringen.
Ebenso ist die Verlagerung der Kompetenz zur Zulassung von
Arbeitszeitverlängerung und Durchrechnung der Arbeitszeit von der
gesetzlichen oder kollektivvertraglichen auf die betriebliche oder
einzelvertragliche Ebene strikt abzulehnen. "Nur wo überbetriebliche
Sozialpartner verhandeln, ist eine angemessene Berücksichtigung der
Beschäftigteninteressen zu erwarten", so Wöss.
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