- 16.08.2013, 12:18:20
- /
- OTS0085 OTW0085
ÖAMTC mit Musterverfahren gegen verwirrende Bodenmarkierungen in der Mariahilfer Straße
Bisher unübliche Markierungen führen zu erster Anzeigenwelle und Abschleppungen
Utl.: Bisher unübliche Markierungen führen zu erster Anzeigenwelle
und Abschleppungen =
Wien (OTS) - Kaum ist die viel umjubelte Flaniermeile Mariahilfer
Straße sang- und klanglos eröffnet, hagelt es schon die ersten
Anzeigen. Der Grund: Innerhalb der Begegnungszone wurden um die
bisherige Pflasterung für Parkplätze weiße Bodenmarkierungen
angebracht. Optisch wirkt die weiße Umrandung wie die Markierung
eines Abstellplatzes für Autos, auf dem das Parken zulässig ist. Es
gibt allerdings zwei Haken. "Erstens kennzeichnen die Linien keine
Parkplätze, sondern zeigen den Fahrbahnrand an", erklärt
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Zweitens findet man an
unkonventioneller Stelle, nämlich am äußeren Rand der vermeintlichen
Parkmarkierung, einen gelben Strich. Dadurch wird wiederum eine
Halte- und Parkverbot auf dem Rest der Fahrbahn gekennzeichnet."
Für den ÖAMTC ist das ein klassischer Fall von Irreführung und
"Falle", weil ein bisher völlig unübliches Markierungsschema
verwendet wurde. "Das mag rechtmäßig sein, fair ist es jedoch nicht.
Und dass schon am ersten Tag angezeigt und sogar abgeschleppt wird,
ist reine Schikane", kritisiert Hoffer. "Man hätte zumindest
vorinformieren müssen."
Abgesehen von dieser Problematik ist für den Club neben der
Irreführung noch unklar, ob es in einer Begegnungszone überhaupt
zulässig ist, Randlinien zu markieren. Eine entsprechende Vorschrift
in der Bodenmarkierungsverordnung gibt es jedenfalls nicht. Der ÖAMTC
hat daher bereits heute ein entsprechendes Musterverfahren
eingeleitet.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP






