- 15.08.2013, 12:00:32
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uniko zu DUK-Promotionsrecht: "Ministerium schafft vollendete Tatsachen"
Wien (OTS) - Mit Verwunderung registriert die Universitätenkonferenz
(uniko) die Vorgangsweise des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung (BMWF) betreffend die Umsetzung des Promotionsrechts der
Donau-Universität Krems (DUK). Ähnlich wie beim Projekt der
Medizin-Fakultät der Universität Linz schicke sich die
Bundesregierung an vollendete Tatsachen zu schaffen, stellt dazu der
Präsident der Universitätenkonferenz, Rektor Heinrich Schmidinger,
fest. "Das Ministerium betont zwar einmal mehr die Abstimmung mit der
Hochschulkonferenz, tatsächlich wird bereits ein Gesetzesentwurf zur
Begutachtung versandt, an dem es erfahrungsgemäß kaum Änderungen
geben wird."
Angesichts dessen müsse man sich fragen, so Schmidinger, wie eine
unabhängige externe Prüfung der Voraussetzungen unter Begleitung des
Wissenschaftsrates beziehungsweise eine Ausrichtung am Hochschulplan
überhaupt stattfinden könne. Der uniko-Präsident weist darauf hin,
dass sich damit auch die Frage der Sinnhaftigkeit der
Hochschulkonferenz (HSK) stellt. Eine nachträgliche Befassung der
HSK-Mitglieder, die am Ende darauf hinausläuft politische Beschlüsse
abzusegnen, könne in so einer wichtigen Frage wie dem Promotionsrecht
für postsekundäre Einrichtungen nicht Sinn der Sache sein, betont
Schmidinger. Die uniko werde jedenfalls die Begutachtungsfrist nützen
und auf die Sicherstellung der wissenschaftlichen Standards pochen.
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