- 12.08.2013, 10:35:12
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Kurier wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung verurteilt
Handelsgericht rehabilitiert ehemaligen ÖBB-Caterer e-express
Utl.: Handelsgericht rehabilitiert ehemaligen ÖBB-Caterer e-express =
Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat in einem noch nicht
rechtskräftigen Zwischenurteil (Aktenzahl 18Cg 53/11 z) den Kurier
wegen einer im April und Mai 2011 geradezu kampagnenartigen,
exklusiven Berichterstattung gegen den damaligen ÖBB-Caterer
e-express wegen Nichteinhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht
zur Unterlassung, Widerruf (auf der Titelseite) und - dem Grunde
nach - auch zu Schadenersatz verurteilt.
Der Kurier verbreitete laut Handelsgericht wahrheitswidrig, das
Cateringunternehmen verkaufe in den ÖBB-Speisewägen durchgehend
abgelaufene Waren oder Waren mit vorgetäuschter Qualität und
Herkunft. Das Handelsgericht stellte daher grundsätzlich fest, dass
durch die falschen Tatsachenbehauptungen des Kurier bei e-express
einerseits ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist und andererseits
durch die vom Kurier verursachte Ehrenbeleidigung und
Kreditschädigung auch für die Zukunft ein unwiederbringlicher
Vermögensschaden drohe. Die Höhe des Schadens wird nach Rechtskraft
des Urteils ein Sachverständiger feststellen. Faktum ist, dass
e-express 2011 in seiner wirtschaftlichen Substanz schwer getroffen
wurde. Das Unternehmen verlor mit einem Schlag über 30 Millionen Euro
an Umsatz und musste innerhalb kurzer Zeit Hunderte Mitarbeiter
abbauen.
Rechtsanwalt Dr. Peter Zöchbauer, der e-express in diesem
Verfahren vertritt, meint zum Urteil: "Das Handelsgericht Wien hat
klar aufgezeigt, innerhalb welcher Grenzen sich Journalisten auf
Informanten und deren Behauptungen verlassen dürfen und mit welchen
strengen Sorgfaltspflichten solche Aussagen zu prüfen sind. Die
Unsitte, den Betroffenen nicht ausreichend Zeit für eine
Stellungnahme einzuräumen, wurde in diesem nicht rechtskräftigen
Zwischenurteil richtigerweise als sorgfaltswidrig qualifiziert. Die
Höhe des allenfalls zu leistenden Schadenersatzes wird im Übrigen im
fortgesetzten Verfahren zu prüfen sein. Der Fall bleibt also
spannend."
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