• 12.08.2013, 09:32:45
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Das Schieszler-Experiment - von Oliver Jaindl

Der Gesetzgeber muss Kronzeugen auch zivilrechtlich ein Angebot machen

Utl.: Der Gesetzgeber muss Kronzeugen auch zivilrechtlich ein
Angebot machen =

Wien (OTS) - Es hätte sich ganz gut angehört: Kronzeugen decken Fälle
auf, von denen die Staatsanwaltschaft (oder Wettbewerbsbehörden)
sonst nie erfahren hätten. Wie etwa im Fall Telekom, in dem es nun
bereits das zweite Mal heuer saftige Strafen gegeben hat.

Dieser erste strafrechtliche Kronzeugenfall, der mit Diversion für
Gernot Schieszler enden wird, zeigt aber im Endeffekt nur eines: Das
einzige Goodie, das ein Kronzeuge hat, ist, dass er nicht in Haft
gehen muss. Nur:Was ist das für ein Angebot, wenn er danach durch
zivilrechtliche Ansprüche ruiniert wird?

Ist es wirklich attraktiv, sich auf einen Deal mit der
Staatsanwaltschaft einzulassen, wenn von vorne herein klar ist, dass
man notgedrungen - als Kronzeuge muss man ja (Selbst-)Belastendes
präsentieren - späteren Klägern am Zivilrechtsweg alle Argumente frei
Haus liefert?

Viele potenzielle Kronzeugen werden genau deswegen zurückschrecken.
Das WirtschaftsBlatt hat an dieser Stelle und auch im RechtsBlatt auf
dieses Thema schon hingewiesen.

Es gibt aber Lösungen für dieses Problem: Vor wenigen Wochen hat der
angesehene OGH-Richter und Universitätsprofessor Georg Kodek im
juristischen Sommergespräch des RechtsBlatts vorgeschlagen, dass man
Kronzeugen insofern auch zivilrechtlich entgegen kommen könnte, als
dass man ihnen nur den Ersatz des von ihnen direkt verursachten
Schadens auferlegt.

Das kompliziert Klagen gegen den Kronzeugen und hätte im Fall
Schieszler folgende Konsequenzen: Da alle anderen solidarisch haften,
kann sich die Telekom ihren Schadenersatz beim ersten liquiden (dann
rechtskräftig) Verurteilten, den sie zu fassen bekommt, holen.

Um den Rest kümmert sie sich nicht. Mitbeschuldigte hätten ein
längeres und daher unattraktives Beweisverfahren zu führen, wenn sie
sich via Regress des Kronzeugen annehmen.

Kronzeugen auch zivilrechtlich gar nicht zur Verantwortung zu ziehen
wäre aber systemwidrig: Der Status darf nicht darüber hinwegtäuschen,
dass der Kronzeuge auch Mittäter war. Allerdings muss der Gesetzgeber
Kronzeugen zivilrechtlich ein Angebot machen.Das fehlt.

Und noch etwas fehlt im Gesetz übrigens: Sollte der Tatbeitrag des
Kronzeugen als hoch anzusehen sein, erscheint es doch sehr
befremdlich, wenn gerade ihm als "Haupttäter" dieser privilegierte
Status gewährt wird.

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