- 09.08.2013, 10:12:50
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ÖPAV: Stellungnahme zu Fragen im Telekom-Prozess
Lobbying: Deutliche Abgrenzung zum Dealmaking - Geldvermittlung nicht üblich
Utl.: Lobbying: Deutliche Abgrenzung zum Dealmaking -
Geldvermittlung nicht üblich =
Wien (OTS) - Für ein Gutachten im Zusammenhang mit dem
Telekom-Prozess wurde auch die ÖPAV (Österreichische Public
Affairs-Vereinigung) als Standesvertretung der Public Affairs-Tätigen
gebeten, Fragen bezüglich der Berufspraxis von Lobbyisten zu
beantworten. Die Grundaussage ist klar: Lobbying ist nicht gleich
Dealmaking und Erfolgshonorare sind bei seriösen
Interessensvermittlern nicht üblich. Auch eine transparente
Leistungsdokumentation gehört beim Berufsverständnis der ÖPAV von
professionellen Lobbyisten zum Standard.
Die Fragen und Antworten der österreichischen Public
Affairs-Vereinigung im Wortlaut:
Frage 1: Ist es branchenüblich bzw. kommt es häufig vor, dass
Zahlungen, welche Unternehmen nicht über die eigene Buchhaltung an
politische Parteien, diesen nahe stehenden Organisationen oder an mit
politischen Mandaten versehenen Personen leiten wollen, über
PR-Agenturen bzw. Lobbying- Agenturen an die Empfänger weitergeleitet
werden?
Nein, das ist keineswegs branchenüblich. Lobbying-Agenturen
verstehen sich als Informationsvermittler und Interessenvertreter,
nicht als Übermittler von Geld.
Frage 2: In welchem Ausmaß und in welcher Form werden Tätigkeiten
im Lobbyingbereich dokumentiert und wie erfolgt üblicherweise eine
Leistungsdokumentation gegenüber dem Kunden? Inwieweit sind solche
Leistungsdokumentationen Ihrer Erfahrung nach kundenseitig erwünscht
respektive sogar explizit als Voraussetzung für die Bezahlung von
Honorarentgelten verlangt?
Professionelles Projektmanagement umfasst Vorschläge für Maßnahmen
(Tätigkeiten), die Durchführung und die Dokumentation. Diese
Dokumentation erfolgt üblicherweise in Form einer monatlichen
Leistungsabrechnung, die darstellt, wie viele Stunden für welche
Tätigkeiten zu welchem Stundensatz gearbeitet wurden. Im Fall von
pauschalierten Honoraren sind Projektdokumentationen üblich, die
Leistungen über den Zeitverlauf des Projekts und/oder der gesamten
Zusammenarbeit darstellen. Seriöse Lobbying-Agenturen erstellen diese
Leistungsdokumentation von sich aus. Im überwiegenden Teil der Fälle
sind sie von den Auftraggebern auch explizit erwünscht. Im Fall der
stundenweisen Abrechnung ist sie in den meisten Fällen eine
Voraussetzung für die Bezahlung der Honorare.
Frage 3: Auf Basis welcher Faktoren ist die Honorarberechnung in
der Lobbyingbranche üblich und welche Verrechnungsmodalitäten
bestehen bzgl allfälligen Erfolgshonoraren (z.B. bei Erreichung des
Lobbyingziels in Form einer erwirkten Gesetzesänderung) bzw sind
solche überhaupt üblich?
Die Honorarberechnung erfolgt üblicherweise auf Basis der
tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Zu Beginn der Zusammenarbeit
werden Stunden- oder Tagessätze vereinbart, nach denen die Leistungen
abgerechnet werden. Diese Abrechnung erfolgt für gewöhnlich
monatlich. Bei längerfristigen Kooperationen sind pauschalierte
Honorare gängig. Grundlage dafür ist eine schriftliche Vereinbarung
über einen bestimmten Leistungsumfang, der von der Agentur zu
erbringen ist und durch das Pauschalhonorar abgedeckt ist.
Erfolgshonorare sind bei seriösen Agenturen nicht üblich, werden
teilweise prinzipiell abgelehnt. Der Verhaltenskodex der ÖPAV
verbietet in Artikel 8 ausschließliche oder überwiegende
Erfolgskomponenten bei der Honorierung.
"Zu ergänzen ist allerdings, dass mangels unscharfer
Begriffsdefinition in Medien auch Geschäftevermittler als
"Lobbyisten" bezeichnet werden. Bei der Vermittlung von Geschäften
sind Erfolgshonorare durchaus üblich, allerdings entspricht diese
Tätigkeit nicht dem Berufsverständnis der ÖPAV von professionellen
Lobbyisten", so Feri Thierry, Präsident der ÖPAV.
Über die Österreichische Public Affairs-Vereinigung (ÖPAV)
Die Österreichische Public Affairs-Vereinigung ist die
Interessenvertretung der Public Affairs-Verantwortlichen in
Unternehmen, Verbänden und NGOs sowie selbständigen Public
Affairs-Berater/innen. Inhaltlich umfasst die Bandbreite der Public
Affairs die Disziplinen Advocacy, Corporate Social Responsibility,
Lobbying, Government Relations, Interessenvertretung, Issue- und
Stakeholder-Management und Reputationsmanagement.
Hauptaufgaben der im September 2011 gegründeten Vereinigung sind
einerseits der Know How-Austausch und eine Professionalisierung der
Branche (auch international), andererseits die Stärkung der Position
der Public Affairs-Tätigkeit nach außen sowie die Gestaltung
rechtlicher Rahmenbedingungen.
Ein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung und Qualifizierung
der Public Affairs-Branche in Österreich ist die wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit der Tätigkeit in diesem Feld. Daher beraten
Expert/innen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen die
ÖPAV im Rahmen eines wissenschaftlichen Beirats und bringen ihre
Perspektive in die Arbeit der Vereinigung ein.
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