• 04.08.2013, 14:19:06
  • /
  • OTS0027 OTW0027

"Prinzessin Lillifee"-Magazine und ihre Produktzugaben sind in jeder Hinsicht ungefährlich und uneingeschränkt verkehrsfähig

Durch unabhängige Tests bestätigt: "Prinzessin
Lillifee"-Magazine und ihre Produktzugaben sind in jeder Hinsicht
ungefährlich und uneingeschränkt verkehrsfähig. Das Magazin "Die
Prinzessin und das Einhorn" steht in keinerlei Zusammenhang mit der
Marke "Prinzessin Lillifee". Credit: Coppenrath Verlag/Blue Ocean
Entertainment AG - darf im Zusammenhang mit der Pressemitteilung vom
04.08.2013 einmalig verwendet werden. Keine Archivierung. Keine
Weitergabe an Dritte. Keine Verwendung nach dem 11. August 2013. Die
Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei.
Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Coppenrath
Verlag/Blue Ocean Entertainment AG"

Stuttgart (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
  abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Stellungnahme zu Berichterstattungen über belastete Kinderspielzeuge
als Produktzugaben auf Kindermagazinen

Durch unabhängige Tests bestätigt: "Prinzessin Lillifee"-Magazine und
ihre Produktzugaben sind in jeder Hinsicht ungefährlich und
uneingeschränkt verkehrsfähig. Das Magazin "Die Prinzessin und das
Einhorn" steht in keinerlei Zusammenhang mit der Marke "Prinzessin
Lillifee".

Ausgelöst durch eine Untersuchung von Produktzugaben von
Kindermagazinen im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen kommt es seit Freitag (2. August 2013) leider immer wieder zu
irreführenden Berichterstattungen, die den Ruf der Marke "Prinzessin
Lillifee" schädigen.

Basierend auf den Ergebnissen der Stichprobenanalysen durch ein
Münchener Institut wird in diversen Medien - insbesondere durch
Abbildung von Illustrationen von Prinzessin Lillifee mit ihrem
kleinen Einhorn - der Eindruck erweckt, dass das Magazin "Die
Prinzessin und das Einhorn" samt seinem laut der Untersuchung stark
belasteten gelben Einhorn als Extra ein Produkt der Magazinfamilie
"Prinzessin Lillifee" sei. Dem ist nicht so. Der Verlag Blue Ocean
Entertainment AG verwahrt sich gegen derartige irreführende
Berichterstattung und prüft rechtliche Schritte.

Zur "Prinzessin Lillifee"-Magazinfamilie aus dem Hause Blue Ocean
Entertainment AG gehören ausschließlich die regelmäßig erscheinenden
Objekte "Prinzessin Lillifee", "Prinzessin Lillifee - Zauberwelt"
und "Prinzessin Lillifee - Bastelzauber" sowie diverse Sonderhefte
wie "Prinzessin Lillifee - Feenschule", die alle klar die Marke
"Prinzessin Lillifee" im Namen tragen. Alle "Prinzessin
Lillifee"-Magazine und ihre Produktzugaben sind in jeder Form gemäß
der gesetzlichen Vorgaben - und darüber hinaus - vor
Inverkehrbringung von unabhängigen Experten geprüft und für
unbedenklich erklärt.

Der im konkreten Fall der Untersuchung im Auftrag der
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen als mit geringen Mengen
Cadmium belastet klassifizierte Fächer als Produktzugabe eines
"Prinzessin Lillifee"-Magazins bestand alle von der Blue Ocean
Entertainment AG beim renommierten Institut SGS in Auftrag gegebenen
Untersuchungen im Zeitraum 6. Februar 2013 bis zum 3. April 2013
ohne Beanstandungen. In Bezug auf Schadstoffe wurden nicht nur keine
gesetzlichen Grenzwerte überschritten, die Spektrometeranalysen gemäß
der gesetzlichen Verordnungen EN 71 und REACH konnten schlicht
keinerlei Schadstoffe nachweisen.

Sigrun Kaiser, Vorstandsvorsitzende der Blue Ocean Entertainment AG:
"Wie jeder seriöse Anbieter von Kindermagazinen prüfen wir all unsere
Produktzugaben vor Inverkehrbringung durch ein unabhängiges
Prüfinstitut auf Sicherheit und Schadstoffe gemäß der europäischen
Spielzeugverordnung EN 71 und der EU-Chemikalienverordnung REACH. Die
Untersuchungen durch unseren Dienstleister SGS ergaben beim Fächer
auf unserem "Prinzessin Lillifee"-Magazin keinerlei Spuren von
Cadmium. Gleiches gilt für das in dem Grünen-Report ebenfalls wegen
geringer Mengen Cadmium bemängelte Filly-Pferdefigürchen auf unserem
Filly-Magazin. Andernfalls hätten wir beide Produkte nicht in den
Handel gebracht und nicht in den Handel bringen dürfen. Deshalb
prüfen wir rechtliche Schritte gegen alle, die in den letzten Tagen
und fortwährend an der Beschädigung unseres Rufs und des Rufs der von
uns lizensierten Marken beteiligt sind. Besonders wichtig ist mir,
hiermit noch einmal persönlich festzustellen, dass das Magazin "Die
Prinzessin und das Einhorn" samt seiner Produktzugabe - anders als in
diversen Berichterstattungen irreführend dargestellt - in keinerlei
Zusammenhang mit der Marke Prinzessin Lillifee steht, insbesondere
kein Produkt aus dem Hause Blue Ocean Entertainment AG ist."

Mehr Informationen zu den Produkttests der Blue Ocean Entertainment
AG finden Sie hier:
http://www.blue-ocean-ag.de/verlag/produktsicherheit

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel